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Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Forum / Arbeitswelt

Kündigung vor Arbeitsantritt in Luxemburg möglich?  

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np31716
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11 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem und es wäre nett, wenn mir hier jemand so schnell wie möglich helfen könnte:

Ich habe bei Firma A einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Arbeitsbeginn ist der 05.05.14 mit einer Probezeit von 5 Monaten und einer Kündigungsfrist von 20 Tagen (weitere Klauseln sind im Vertrag nicht enthalten)

Nun habe ich ein lokrativeres Angebot von Firma B bekommen, was ich auch gerne annehmen würde.

Ich habe darauf hin den GF der Firma A angerufen, ihm die Situation geschildert und nach einem Auflösungsvertrag gebeten. Dieser war (verständlicher Weise) nicht sehr begeistert davon und hat sich nicht weiter dazu geäußert und aufgelegt. Nach mehrere Anrufversuchen in den darauf folgenden Tagen, hat der GF meine Anrufe nicht mehr entgegen genommen.

Da Firma B gerne hätte, dass ich so schnell wie möglich dort anfange, stellen sich mir folgende Fragen:

Ist es in Luxemburg ebenfalls wie in Deutschland möglich, ein Arbeitsverhältnis bereits vor Arbeitsbeginn zu kündigen? Welche Möglichkeiten gibt es noch um aus dem Vertrag mit Firma A zu kommen, ohne dort antreten und in der Probezeit zu kündigen?

Ich hoffe es hat jemand schon Erfahrungen und kann mir weiterhelfen. Danke im Voraus


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Hugo1
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11 Jahren  ago  

Mache Dir bitte bewusst, dass Personalchefs und Leiter kleiner Firmen untereinander vernetzt sind. Du bist somit für den Luxemburger Arbeitsmarkt verbrannt.


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abc123
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11 Jahren  ago  

und Du hast bestimmt für den GF der Firma A überhaupt kein Verständnis


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mimsafreddi1
982 Messages

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11 Jahren  ago  

Da die beiden ersten Antworten nicht wirklich hilfreich sind, versuch ich's mal.

Sicher kannst Du kündigen, aber unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist. In der Regel kommt es aber zu einem Aufhebungsvertrag, auf den Du hinarbeiten solltest. Der AG wird in seinem eigenen Interesse wohl darauf eingehen. Was würde es für ihn bringen, einen AN, der das Unternehmen nach 14 Tagen wieder verlässt, zu beschäftigen. Sicher ist die Situation für einen AG unerfreulich, aber - ein professionelles Verhalten unterstellt - kein Grund Dich persönlich zu verteufeln.

Ich persönlich würde vorbeifahren und das klärende Gespräch suchen und auf einen solchen Aufhebungsvertrag hinwirken.


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info
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11 Jahren  ago  

Die Kündigung bedeutet in diesem Fall das die Kündigungsfrist eigehalten wird bevor der eigentlich Arbeitsbeginn anfängt.

Also Kündigung hin schicken, wir haben den 04/04/2014 und die Kündigungsfrist endet am 24/04/2014.


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np31716
11 Messages

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11 Jahren  ago  

@abc123, Applaus für deine hilfreiche Antwort -.-

Habe bereits mehrfach versucht den GF zu erreichen, wie bereits erwähnt nimmt er meine Anrufe nicht entgegen. Der nächste Versuch über die Sekretärin an ihn zu kommen, ist ebenfalls gescheitert. Angeblich ist er immer unterwegs und würde mich zurück rufen.

@mimsafreddi1, ich sehe deine Ansicht genau so. Der GF hat so gesehen nichts von meinem Arbeitsantritt, nur scheint er jetzt beleidigt etc. zu sein, sonst würde er sich melden.

@info, bist du dir sicher, dass in Luxemburg die Kündigung jetzt bereits zählt und nicht erst ab Arbeitsbeginn? So wie ich das verstanden habe, darf man in den ersten zwei Wochen der Probezeit in Luxemburg nicht kündigen, und vor Arbeitsbeginn sowieso nicht?! Bin etwas verunsichert...

Danke für weitere Hilfen


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info
3701 Messages

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11 Jahren  ago  

Der Arbeitsvertrag ist ja auch bereits gültig bevor du beginnst zu arbeiten - darum, ja.


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np31716
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11 Jahren  ago  

Ich habe vorhin bei der chambre des salariés angerufen, die Frau meinte nämlich zu mir, dass ich jetzt noch nicht kündigen könnte und die ersten 14 Tage der Probezeit auch nicht. Wenn der GF sich nicht mit mir einigt, dann hätte ich noch die Möglichkeit das Risiko einzugehen einfach nicht hinzugehen und ggf. das der GF mich dann verklagt, aber das würde kaum jemand machen da das weitere Kosten wären. Deswegen bin ich etwas verunsichert. Von Deutschland weiß ich nämlich, dass ich jetzt bereits kündigen kann, und dass die Frist dann nach den 20 Tagen schon vor Beginn enden würde


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Schreib doch einfach dem GF einen eingeschriebenen Brief mit der Kündigung. Ich glaube nicht dass er darauf bestehen wird dass du deine Probezeit wahrnimmst da die ja auch für den Betrieb jetzt mit unnötigen Kosten verbunden sein wird


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paperpritt
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11 Jahren  ago  

Ich kann den A gut verstehen, dass er verärgert ist. Ich würde eine Kündigung schicken, auf unser Gespräch vom xxten verweisen, dass ich aus persönl. Gründen nicht kommen werde, mich nett für die Hilfe bedanken, für die Unannehmlcihkeit entschuldigen und um eine Bestätigung bitten. Ich würde dann wie angekündigt nicht zum Dienstantritt erscheinen. Dennoch, das hat ein Geschmäckle, denn wir sind alle alt genug und wer Verträge unterschreibt, der sollte die auch einhalten, ihr wollt das ja auch so.


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PsstGeheim
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11 Jahren  ago  

Vielleicht hätte ja Chef A auch mit sich nachverhandeln lassen bzgl. der Konditionen ? Wie wäre es damit ?


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np31716
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11 Jahren  ago  

Selbstverständlich ist es ärgerlich, dass ist auch ganz menschlich. Aber man sollte über alles reden können. Und sich dann einfach gar nicht mehr zu melden, ist auch nicht die feine englische Art. Klar, sind wir auch alt genug für Verträge. Nur meine jetzige Firma hat Insolvenz angemeldet, wir wurden entlassen und da unterschreibt man halt das erst beste damit man überhaupt nochmal eine Arbeit hat. Klar kann man nach verhandeln, dafür müsste der gute Mann aber erst mal mtl mir reden... Aber hätte hätte Fahrradkette... Werde es im Laufe des Tages noch weiterhin versuchen, ansonsten muss ich einen Brief schicken.


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abc123
537 Messages

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11 Jahren  ago  

@naddelita

"@abc123, Applaus für deine hilfreiche Antwort -.-" nichts zu danken


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Das ist eine heikle Situation und vermutlich wäre es nicht schlecht mit Chef A eine einvernehmliche Lösung zu finden. Nicht, dass am Ende vom Lied kein Arbeitsvertrag übrig bleibt...


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henkel12
248 Messages

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11 Jahren  ago  

Die Firma A wird kaum auf Erfüllung des Arbeitsvertrages klagen. Sie hat ja nichts zu gewinnen. Die Arbeit wie vereinbart aufzunehmen ist auch kaum noch zumutbar, da davon auszugehen ist, dass Du in der Probezeit gekündigt würdest. Es ist tatsächlich eine unglückliche Situation. Das Risiko bei dieser Firma nicht anzutreten ist jedoch überschaubar. Es ensteht der Firma ja kein Schaden und nur der müsste im Zweifel ausgeglichen werden.