Hallo,
mich würde folgendes interessieren.
Nehmen wir an ein Arbeitnehmer (unbef. Arbeitsverh.)wird für zwei Monate arbeitsunfähig geschrieben. Am ersten Arbeitstag nach der Arbeitsunfähigkeit bekommt der Arbeitnehmer vom Arbeitsgeber eine Kündigung (soll es ja in der Praxis geben). Muss der Arbeitgeber auch hier die Kündigungsfrist von 2 Monaten einhalten oder kann er hier fristlos kündigen? (nicht tragbar für die Firma)
vielen Dank