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Forum / Arbeitswelt

Kündigung nach Krankheit  

Profilbild von
Sven
44 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Hallo,

mich würde folgendes interessieren.

Nehmen wir an ein Arbeitnehmer (unbef. Arbeitsverh.)wird für zwei Monate arbeitsunfähig geschrieben. Am ersten Arbeitstag nach der Arbeitsunfähigkeit bekommt der Arbeitnehmer vom Arbeitsgeber eine Kündigung (soll es ja in der Praxis geben). Muss der Arbeitgeber auch hier die Kündigungsfrist von 2 Monaten einhalten oder kann er hier fristlos kündigen? (nicht tragbar für die Firma)

vielen Dank


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franz2
257 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Fristlos kann nur gekündigt werden, wenn der Arbeitnehmer sich eines schweren Vergehens schuldig gemacht hat. Wenn er während seiner Abwesenheit krank geschrieben war, und das auch ordnungsgemäss dem Arbeitgeber mitgeteilt wurde, dann war das sicher kein schweres Vergehen. Fazit: 2 Monate Kündigungsfrist müssen eingehalten werden.