Hallo, habe ein Frage zur Kündigung meines Arbeitsverhältnis in Luxemburg. Habe einen befristeten Arbeitsvertrag mit einer Probezeit von 3 Monaten. Der Vertrag begann am 03.08.09. Habe gelesen das ich in den ersten 2 Wochen nicht kündigen kann, und die Kündigungsfrist 15 Tage beträgt. Ist das korrekt so? Wann muß ich nun die Kündigung absenden, und zu welchem Datum ? Ist das der 31.08 ? Kann ich meine Kündigung dennoch diese Woche einsenden?
Hallo Remo1, deine Kündigungsfrist beträgt wie du schon geschrieben hast - bei 3 Monaten Probezeit - 15 Tage. Das man in den ersten 14 Tagen nicht kündigen kann, ist mir soweit nicht bekannt. Somit könntest du heute zum 27.08.2009 kündigen wenn du die Kündigung heute deinem Arbeitgeber vorlegen und den Empfang bestätigen lassen würdest. Mit der Post musst du einige Tage dazu rechnen wegen dem Postweg. Denn erst wenn dem Arbeitgerber die Kündigung zugegangen ist beginnt die Kündigungsfrist! Gruß SmallSlinky
Hi,
meines Wissens kommt es auch darauf an, wer wem kündigt. In der Probezeit darf der Arbeitnehmer jeder Zeit ohne ankündigung von Angaben sofort kündigen, wenn die Kündigungsfrist nicht im Vertrag geregelt wurde. Kündigt der Arbeitgeber in der Probezeit, dann gilt eine Frist von 14 Tagen. Aber er ist auch nicht dazu verpflichtet Angaben zu der Kündigung zu offenbaren (wohl gemerkt nur in der Probezeit). Zumindest ist es so in Deutschland geregelt, wie es jetz im "Ländchen" ist weiss ich allerdings nicht.
Nicht Kündigungsfrist mit den ersten 2 Wochen verwechseln!
Bei den 2 Wochen ist es egal, ob AN kündigt oder AG entlässt. Eine Kündigung innerhalb der ersten 2 Wochen ist unzulässig. Das "unzulässig" kann jeder interpretieren, wie er will.
http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=3055[/url]
Habe dazu noch folgenden Text gefunden:
Kündigung während der Probezeit Im Arbeitsvertrag kann eine Probezeit mit einer Dauer zwischen 2 Wochen und 6 Monaten vorgesehen werden. Während dieses Zeitraums kann jede der Parteien (Arbeitgeber/Arbeitnehmer) den Arbeitsvertrag nach Ablauf einer Mindestprobezeit von zwei Wochen (ausgenommen bei schwerwiegendem Grund) ohne Angabe von Gründen per Einschreiben auflösen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Tag pro Woche der Dauer der Probezeit, wenn die Probezeit in Wochen angegeben wird, und 4 Tage pro Monat der Dauer der Probezeit, wenn sie in Monaten angegeben wird – bei einer Mindestfrist von 15 Tagen und einer Höchstfrist von 24 Tagen.
Erst mal Danke für eure Hilfe. Werde am Montag meine Kündigung schreiben. Die 2 Wochen sind dann rum. Denke das es am sichersten ist wenn ich in der Kündigung schreibe:
Kündige unter Einbehalt der Kündigungsfrist zum nächst Möglichen Zeitpunkt. Bitte um Bestätigung und Mitteilung des Austrittsdatums.
:bigsmile: