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Forum / Arbeitswelt

Kündigung in Elternzeit  

Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Hallo Ich habe Fragen zu folgendem Sachverhalt: Frau arbeitet in Luxembourg und wird schwanger. Frau geht 8 Wochen vor errechnetem Geburtstermin in Mutterschutz. Frau erhält in dieser Zeit Muttergeld aus Luxembourg und auch noch 8 Wochen nach Geburt des Kindes. Mutter hat im Vorfeld mit Ihrem Arbeitgeber geklärt (leider nicht schriftlich), dass sie 1 Jahr in Elternzeit geht. Mutter erhält Elterngeld aus Deutschland. Mutter erfährt vor kurzem, dass man in Luxembourg nur ein halbes Jahr in Elternzeit gehen kann. Mutter erhält vor einigen Tagen von Ihrem Arbeitgeber die fristlose Kündigung, weil sie nach 6 Monaten nach Geburt nicht wieder am Arbeitsplatz erschienen ist. Ist das rechtens, auch wenn es nur mündlich vereinbart wurde? Kann man rechtlich dagegen vorgehen? Oder irgendwas einfordern (z.B. Abfindung)? Zählt eine mündliche Vereinbarung?

Danke schonmal für Eure Antworten


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dragongirl
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16 Jahren  ago  

Der Elternurlaub muss immer schriftlich beantragt werden. Ich glaube 6 Wochen vor beginn des Mutterschutzes. Dieser muss dann vom Arbeitnehmer genehmigt bei der CSSF eingereicht werden. Denke schon, dass dies rechtens ist. Ich würde sagen, das war einfach nur blauäugig. Es sollte doch jeder in Lage sein, sich im Falle einer Schwangerschaft über die Rechte und Pflichten zu informieren. Gerade hier bei den Grenzgängern gibt es so viele Infos. Verstehe aber auch nicht, dass der Arbeitgeber nichts dazu gesagt hat. Viel Glück trotzdem.


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chicka
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16 Jahren  ago  

Also eine Sache versteh ich jetzt nicht (bitte helft mir auf die Sprünge) - warum bekommt die Frau bzw. Mutter, Elterngeld aus D, wenn sie in Lux arbeitet? Ich weiß, das löst das Problem jetzt nicht - aber man weiß doch vorher, dass der AG 6 Monate Vollzeit Elternurlaub akzeptieren muss, nicht aber 1 Jahr Teilzeit? Und - wie gesagt, ein Jahr Teilzeit. Das heißt, dass man nach dem Mutterschutz wieder Teilzeit arbeiten geht. Als werdende Mutter, arbeitend in Lux, weiß man doch, dass man nicht ein Jahr Vollzeit Elternurlaub hat? Wenn man erst nach sechs Monaten nach dem Mutterschutz wieder arbeitet, dann hat man seinen Elternurlaub aufgebraucht - und somit den Kündigungsschutz! Aber das ist eigentlich jedem bekannt.

Also kurz: 2 oder 3 Monate Mutterschutz + 6 Monate Vollzeit Elternurlaub = Keinen Kündigungsschutz im Anschluss. Man kann umittelbar am ersten Tag danach gekündigt bekommen. Ob man erscheint, oder nicht.


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16 Jahren  ago  

Ja, sorry, aber genau das gleiche habe ich mich auch gerade gefragt. Erstens warum erhält man auch Elterngeld aus Deutschland und zweitens, warum weiß man so wenig Bescheid. Also wir haben auch ein Kind und meine Frau hat sich vorher ganz genau über ihre Rechte und Pflichten informiert, was man wann und wo beantragen muss, wie lange der Mutterschutz gilt etc. Verstehe zwar, daß manche noch in das gute im Menschen glauben und man darauf baut, daß die Vereinbarung, die man mit seinem Chef mündlich getroffen hat, auch Gültigkeit hat; aber das schützt einen doch trotzdem nicht davor, seine eigenen Dinge unter Dach und Fach zu wissen und sich genauestens darüber zu informieren, wann man wieder arbeiten gehen muss!

Da ist Blauäugikeit aber schon fast zu harmlos ausgedruckt, sorry, aber so etwas ist einfach nur fahrlässig; dann darf man sich doch nicht hinterher auch noch Gedanken darüber machen, ob man evtl. ne Abfindung erhält!


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butzel1
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16 Jahren  ago  

Und genau da liegt wahrscheinlich das Problem! In Lux gibt es kein Geld für einen Congé parental für ein Jahr Vollzeit, haha. (entweder 6 Monate volles Geld, oder 12 Monate halbes Geld zusätzlich zum 50% Lohn) Auf Grund dessen vermutlich die extra schlaue Variante Elterngeld aus D zu beziehen, da dieses ja für einen Elternteil 12 Monate lang gezahlt wird. Es ist natürlich schlau sich aus jedem Land immer die Vorteile rauspicken zu wollen, aber der Schuss kann wie man hier sieht auch nach hinten losgehen!


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eisbaer1
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16 Jahren  ago  

kann ich aber auch im elternurlaub ein jahr zu hause bleiben ohne arbeiten zu gehen und nur das halbe geld vom staat holen, vorausgesetzt der chef ist einverstanden?


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Sandy
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16 Jahren  ago  

@eisbaer1 lt. unserer Personalabteilung: NEIN


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eisbaer1
55 Messages

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16 Jahren  ago  

danke für die auskunft..da muß ich mal nochmal mit meinem chef reden, der meinte das würde so gehen, wenn wir beide einverstanden sind


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14061969
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16 Jahren  ago  

Man kann 1 Jahr zu Hause bleiben, wenn der Chef damit einverstanden ist, und bekommt ein Jahr das halbe Geld. Wenn ich da oben die schlauen Kommentare lese, das man sich vorher informieren sollte. Mr Oberschlau dann werden sie einen Chef haben der ihnen da hilft, oder haben sie einen guten Draht zu den lux. Behörden, denn dort ist es als Grenzgänger oft sehr schwierig ein Auskunft zu bekommen, die einem weiter hilft, und wir sind hier in einem Forum in dem man sich gegenseitig hilft, das ist meine Meinung, und nicht wie du, denn solche Kommentare helfen keinem, die kann man sich wirklich sparen,


Anonymous
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16 Jahren  ago  

Ich brauche weder einen guten Draht zu meinem Chef noch verfüge wir über Vitamin B bei irgendwelchen Lux. Behörden. Wenn man der franz. Sprache nur etwas mächtig ist und das setze ich voraus, wenn man in einem Land wie Luxemburg arbeitet, dann kann man das alles auf der Seite der Lux. Familienkasse nachlesen. Ganz davon abgesehn, hilft ein persönliches Gespräch vor Ort ganz ungemein. Und ich gebe Dir Recht, daß wir hier in einem Forum sind, wo man sich gegenseitig helfen sollte, aber ich werde auch meine Meinung äussern dürfen. Und es nützt auch nichts mehr, hinterher zu fragen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Man hätte sich besser rechtzeitig und bei den richtigen Leuten erkundigt, dann wäre es nicht zu einer Kündigung gekommen. Worin ich in einem aber Recht geben muß, es ist auch nicht fair, einen da so ins offene Messer laufen zu lassen. Man hätte das seitens der Personalabteilung ja mal richtig stellen können, wie der Sachverhalt ist, wenn man 1 Jahr zu Hause bleibt. Ist wahrscheinlich ein weiteres Opfer der Finanzkrise und der Chef froh, jemanden, der evtl. nochmals wegen einer 2. Schwangerschaft ausfällt, loszuwerden!