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Forum / Arbeitswelt

Kündigung in der Probezeit wegen Krankheit  

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tigrochka
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10 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

habe so eine Frage: darf der Arbeitgeber während der Probezeit (2 Wochen vor der Beendigung der 6- Monatigen Probezeit) wegen einer Krankheit fristlos kündigen? Wenn ja, auf welche Folmalitäten man dabei achten muss bzw. wenn nein, wie kann man dagegen vorgehen. Es handelt sich um einen Kleinunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeiter.

Habe gefunden, wie es nach der Probezeit aussieht bzw während der Probezeit mit der ordentlichen Kündigung... Aber nichts zu der o. g. Situation.

Danke im Voraus!


Anonymous
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10 Jahren  ago  

Während der Probezeit bedarf es keiner Begründung für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses, weder von der Seite des Beschäftigten noch von der Seite des Arbeitgebers. Wenn Ihnen also jetzt während einer Krankheit gekündigt wurde, so ist es müßig, darüber zu grübeln, ob die Krankheit der auslösende Faktor war. Die Größe des Betriebes ist dabei ebenfalls völlig ohne Bedeutung.

Formell muss die Kündigung zwei Wochen vor Ende der Probezeit ausgesprochen werden, und dies war hier offenbar der Fall. Sorry, aber da dürfte es keine Formfehler geben, die der Kündigung entgegensprechen würden.


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tigrochka
9 Messages

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10 Jahren  ago  

MrGarlic, danke für die Antwort!

"Während der Probezeit bedarf es keiner Begründung für eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses, weder von der Seite des Beschäftigten noch von der Seite des Arbeitgebers." ich habe gelesen, dass diese für die Ordentliche Kündigung betrifft. Gilt es auch bei der fristlosen/außerordentlichen Kündigung?


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Ich empfehle die Seite

http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=5737

zur Beantwortung Deiner Fragen. Übrigens habe ich mir in einem Punkt geirrt: die Kündigungsfrist beläuft sich in Deinem Fall auf 24 Tage, diese Frist sollte Dein Arbeitgeber versäumt haben. Damit gelten andere Regeln, aber da gibt es auf der Seite weitere nützliche Links.


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tigrochka
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10 Jahren  ago  

MrGarlic, danke für den Link! diese Seite habe ich schon mehrmals gelesen und leider noch keine Antwort gefunden. Denn wenn es ordentliche Kündigung wäre, ist ja alles klar, wird laut Vertrag gehaldelt bzw. nach Gesetz wie auf der Seite erläutert.

Nur geht es um einer fristlosen Kündigung.... und dazu habe ich leider sogut wie nichts gefunden 🙁

Da kommt noch eine frage dazwischen: Wie ist der Arbeitsvertrag zu deuten, der in Luxemburg ebgeschloßen, indem aber immer wieder die deutsche Gesetze vorkommen (z. B. bzgl. Kündigung)? Nach welchen Rechten ist denn hier vorzugehen?


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wimmo
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10 Jahren  ago  

Fristlose Kündigung ist nur in schwerwiegenden Verfehlungen möglich, also z.B. wenn der AN den AG böswillig hintergeht oder betrügt. Krankheit kann da sicher kein Grund sein.

Wenn es sich um einen Luxemburger Arbeitsvertrag handelt, gelten auch die Luxemburger Gesetze. Die sind in Sachen Kündigung meist flexibler als die Deutschen.