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Forum / Arbeitswelt

Kündigung in der Probezeit bei Krankheit?  

Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

meine Frage: kann mir mein AG in der Probezeit (6 Monate vereinbart, bin jetzt im 4. Monat angestellt) bei Krankheit kündigen oder gibt es auch hier einen Kündigungsschutz und der AG muss warten bis ich wieder gesund bin?

Danke im Voraus.


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amelie1
231 Messages

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16 Jahren  ago  

...dann könnte man sich ja immer nahtlos krankschreiben lassen, Geld kassieren und nebenbei in Ruhe einen neuen Job suchen. Ich glaube, es gibt da eine zeitliche Frist, ich weiß aber nicht, wielange die ist. 1 Monat? Weiß jemand mehr?


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

6 Monate Probezeit = 6 X 2 Tage Kündigungsfrist Krankheit spielt keine Rolle, da Probezeit; in der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden


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Alex124
136 Messages

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16 Jahren  ago  

Aehm, Moment mal. Laut meinen Infos sollten es in der Probezeit aber 24 Tage sein.


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amelie1
231 Messages

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16 Jahren  ago  

6 Monate Probezeit = 24 Tage Kündigungsfrist. Und: Die Kündigungsfrist darf sich NICHT über die Probezeit hinaustrecken.


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DickStone
76 Messages

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16 Jahren  ago  

Fehltage wegen Krankheit können aber auf die Probezeit draufgeschlagen werden, bis max. einen Monat mehr


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Ich danke euch.


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Also ich habs nochmal nachgesehen. Die Kündigungsfrist ist pro Woche Probezeit ein Tag bzw. 4 Tage im Monat, mindestens aber 15 Tage und höchsten 1 Monat (was Blödsinn ist, da die maximale Probezeit 6 Monate betragen darf = 24 Tage Kündigungsfrist maximal). Steht in Art. 121-5 Arbeitsgesetz.