Hallo zusammen,
ich entschuldige mich schon mal für den Fall, dass dieses Thema bereits bearbeitet worden sein sollte. Aber - bei mir funktioniert die "Suche" auf dieser Seite (immer noch) nicht.
Aber, ich habe auch ein ganz einfach Frage denke ich mal:
Folgendes Szenario: - Arbeitnehmer hat einen befristeten Arbeitsvertrag (24 Monate) - nach ca. 12 Monaten (sprich nach Ablauf der Probezeit) findet er eine andere Stelle unbefristet - laut dem was ich gefunden habe kann man aus dem befristeten Vertrag raus, wenn man sich mit seinem Arbeitgeber darüber einigt
Was aber, wenn der Arbeitgeber davon nicht so begeistert ist? Was ich gefunden habe ist, dass man dann als Arbeitnehmer zu Schadensersatzzahlungen verpflichtet werden kann, in Form von offenen "Monatsgehältern". Allerdings darf der Schadenersatz nicht den Betrag überschreiten, der mit der Dauer der gesetzlichen Kündigungsfrist bei einem unbefristeten Vertrag einhergeht.
Ok, kompliziert, aber versteh ich das richtig, dass einen das ganze dann maximal 1 Monatsgehalt kosten kann? Die gesetzliche Kündigungsfrist bei einem unbefristeten Vertrag (der ja normaler Weise nicht länger als 24 Monate ist) ist doch 1 Monat oder?
Grüsse, Wieni