Hat ein Arbeitgeber in Luxemburg die Möglichkeit einem Mitarbeiter, aus wirtschaftlichen Gründen zu kündigen, wenn er in Elternzeit ist, bzw. unmittelbar nach der Rückkehr?
Hallo Tine,
mir praktisch so passiert. Elternzeit war am 26/02/09 beendet. Man kann dich erst am 2. Arbeitstag, an dem du wieder in der Firma bist zum Kündigungsvorgespräch einladen. Kündigung muß danach innerhalb von 5 Tagen erfolgen. Darf aber erst frühestens nach 24 Stunden nach dem Gespräch erfolgen. Bei der Kündigung zählt der Tag an dem diese weggeschickt wird, nicht der Tag an dem du diese erhalten hast. Während Krankheit und Urlaub (Resturlaub) darf kein Kündigungsvorgespräch stattfinden, und auch keine Kündigung erfolgen. Wenn du davon ausgehst, das du nach der Elternzeit gekündigt wirst, dann geh in die Gewerkschaft rein, die hilft dir bei allem weiter! Wenn du gekündigt bist, dann melde dich direkt nach Erhalt der Kündigung "Arbeitssuchend".