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Forum / Arbeitswelt

kündigen, arbeitslos, usw...  

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mini06
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12 Jahren  ago  

Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen... ich gehe z Zt. wieder arbeiten (nach Elternzeit) Habe jetzt überlegt zu kündigen da mir die Arbeit nicht wichtig ist und ich lieber meine Zeit mit meinen beiden Kindern verbringen möchte. Wie ist es wenn ich kündige? Wie sind die Fristen in Lux (im Vertrag steht nichts drin) und wo melde ich mich arbeitslos? MUSS ich mich in Deutschland arbeitslos melden? und dann auch sämtliche Maßnahmen mitmachen?? Ich möchte auch kein Arbeitslosengeld aus D beziehen, dadrum geht es mir auch nicht... war schon mal einer in der gleichen Situation?? Versuche ich besser mich kündigen zu lassen? oder Aufhebungsvertrag zu bekommen?? Fragen über Fragen:cry:


Anonymous
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12 Jahren  ago  

Kannst Du nicht einmal mit Deinem AG sprechen, evtl. kannst Du doch erst einmal eine Zeitlang unbezahlten Urlaub nehmen. Bevor Du kündigst und Deinen Job aufgibst, das würde ich mir in der heutigen Zeit gut überlegen.

Kann das verstehen, wenn Kinder im Spiel sind, ging meiner Frau genauso. Aber sie konnte damals mit ihrem AG sprechen und hat erstmal 6 Monate unbezahlten Urlaub genommen. Danach hat sie ihre Arbeitszeit reduziert, d.h. sie geht nur noch 3 Tage die Woche, da bleibt man im Job und hat dann plus Wochenende auch 4 Tage gemeinsam mit den Kindern.


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Juergen1964
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12 Jahren  ago  

Und bei Arbetsosmeldung in Deutschland wirst du noch dort fast Bestraft.


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mini06
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12 Jahren  ago  

Danke für die Infos...

@obiwan: danke für den Link. Mein PC spinnt - der bringt mir auch über die Suchfunktionen hier nichts 🙁

@horn: ja daran habe ich auch schon gedacht...


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mini06
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12 Jahren  ago  

ich nochmal...

weiß denn jemand wie das ist wenn ich kündige ob ich mich in D arbeitslos melden muss :confused:


Anonymous
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12 Jahren  ago  

Arbeitslos in D ist nur der, der dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung steht. Wenn du also die Zeit lieber mit deinen Kindern verbringen willst, bist du nicht arbeitslos.

Natürlich kann man die "freien" Zeiten (ohne Kinder) auch so definieren, dass es das Arbeitsamt nicht schaffen kann, einem einen Job anzubieten. ALG bekommt man dann trotzdem. Das wäre aber Sozialschmarotzertum (oder so).