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SP95 fällt in Luxemburg wieder unter 1,45 €/l
Forum / Arbeitswelt

Kleingewerbe anmelden  

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emma0704
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11 Jahren  ago  

Hallo, mein Mann ist angestellt in LU, ich möchte nun in DE ein Kleingewerbe mit Einnahmen unter 350 EUR auf mich anmelden. Kennt sich jemand damit aus. Wir machen z.zt keine Steuererklärung in DE. Ein Steuerberater hat mir gesagt, wir müßten in diesem Fall unsere Steuererklärung in DE machen würden dadurch mehr Geld verlieren, als ich mit dem 350 EUR Job verdiene !


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gilla10
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11 Jahren  ago  

Das kann schon sein, weil ein Einkommen in D erzielt wird und man zudem noch verheiratet ist und in D seinen Lebensmittelpunkt (Wohnsitz) hat mit gefangen mit gehangen. Da wird das Einkommen des Ehemannes als Progressionsvorbehalt mit angerechnet in die Steuerschuld.

Hat der schlaue Steuerberater nichts von Aufteilung gesagt - die sogenannte getrennte Veranlagung?

Dann fällt zwar das Ehegattensplitting in D flach- ich weis nicht wie hoch das ist, das ganze kann sich aber dennoch positiv auf die Steuern auswirken. Dann wird eben nur eine Einzelveranlagung beim FA gemacht, d. h. man wird wie ein Single behandelt. Diese Version der Steuererklärung hatte ich auch schon mal.

:confused:

Evtl. muss nur eine Pseudoerklärung gemacht werden, denn bei einer Einzelveranlagung mit einem Gesamteinkommen der EF von nur 350,--€ kann ich mir nicht vorstellen, dass man groß besteuert wird.

Allein die 450,--€ Jobs werden mit nur 1%? besteuert. Da kann ein Kleingewerbe nicht so im Nachteil sein.


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11 Jahren  ago  

Bei 350 Euro musst du aufpassen das dein Gewerbe nicht in die Rubrik "Liebhaberei" eingestuft wird. Das ist übrigens kein Witz, das nennt man tatsächlich so.

Mehr Steuern als Einnahmen das kann nicht vorkommen, welche Qualifikation hat denn der Steuerberater eigentlich? Hauptberuflicher Theken-Philoph und zZ Arbeitssuchend?

Selbst wenn du wegen der Progression in den Spitzensteuersatz fällst zahlst du max 47.5% Steuern.


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emma0704
2 Messages

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11 Jahren  ago  

Lt. Google wird ein Kleingewerbe als Liebhaberei eingestuft, wenn über einen längeren Zeitraum keine Gewinne erzielt werden. Wenn Gewinne erzielt werden, egal wie gering soll das lt. Google dem Finanzamt egal sein. Da ich vor habe Gewinne zu erzielen, mache ich mir darüber erst einmal keine Gedanken.

Mein Problem ist folgendes:

Besteuerung von Arbeitnehmern im Grenzraum Deutschland Luxemburg ... Hat der in Deutschland arbeitende Ehepartner einen Minijob, besteht keine Steuererklärungspflicht für ihn und auch nicht für das Ehepaar.

Gilt diese Regelung für Minijobs auch für Kleingewerbe ? Wo frage ich da am besten nach ? In LU oder DE ?


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info
3672 Messages

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11 Jahren  ago  

Die Antwort ist nein, das git nicht für das Kleingewerbe. Die Frage solltest du dir aber selbst beantworten können. Beim Minijob wird die Steuer pauschal abgeführt und jetzt kurz überlegen was bei dir an Steuern automatisch abgeführt wird.

Machts klick?


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Temester2021
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11 Jahren  ago  

Hallo Zusammen,

Oh das Thema ist echt heikel. Was ist richtig und was ist falsch. Man kann dabei schnell was falsch machen und dann sitzt man da und weiß nicht weiter. Viele Informationen zu dem Thema hab persönlich im Internet gefunden www.warmeling.consulting/kleingewerbe-anmelden und bei den zuständigen Ämtern. Obwohl ich gesehen muss, das die Ämter hilfreicher waren. Die können dir direkt eine Antwort geben und das spezifisch für dein Unterfangen.

gutes Gelingen 😀


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dirkangela
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11 Jahren  ago  

Vielleicht kann ich helfen: Bei uns ist folgendes der Fall: Ich arbeite Vollzeit in Luxemburg als angestellter, meine Frau ist kleinselbständige Physiotherapeutin (umsatz unter 17.500€) ohne MwSt.Pflicht.. Wir machen in D eine getrennte Steuererklärung und in der Lux Erklärung gebe ich das vom deutschen Finanzamt festgestellte einkommen meiner Frau an, das wird bei mir angerechnet, macht aber nicht wirklich viel aus (liegt aber am Verhältnis 90:10 von meinem zum Einkommen meiner Frau! Bei uns hat uns das Finanzamt in Trier wirklich gut und gerne geholfen!