Das kann schon sein, weil ein Einkommen in D erzielt wird und man zudem noch verheiratet ist und in D seinen Lebensmittelpunkt (Wohnsitz) hat mit gefangen mit gehangen. Da wird das Einkommen des Ehemannes als Progressionsvorbehalt mit angerechnet in die Steuerschuld.
Hat der schlaue Steuerberater nichts von Aufteilung gesagt - die sogenannte getrennte Veranlagung?
Dann fällt zwar das Ehegattensplitting in D flach- ich weis nicht wie hoch das ist, das ganze kann sich aber dennoch positiv auf die Steuern auswirken. Dann wird eben nur eine Einzelveranlagung beim FA gemacht, d. h. man wird wie ein Single behandelt. Diese Version der Steuererklärung hatte ich auch schon mal.
:confused:
Evtl. muss nur eine Pseudoerklärung gemacht werden, denn bei einer Einzelveranlagung mit einem Gesamteinkommen der EF von nur 350,--€ kann ich mir nicht vorstellen, dass man groß besteuert wird.
Allein die 450,--€ Jobs werden mit nur 1%? besteuert. Da kann ein Kleingewerbe nicht so im Nachteil sein.