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Forum / Arbeitswelt

Klausel zu Wochenstunden/Überstunden im Arbeitsvertrag  

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Replect
Deutschland | 7 Messages

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1 Jahr  ago  

Hallo zusammen,

mir liegt ein Arbeitsvertrag aus Luxemburg zur Durchsicht (und letztendlich Unterzeichnung) vor und speziell eine Klausel weckt in mir die Frage: Ist das in Luxemburg so gesetzlich geregelt? Ist die Klausel so rechtens?

Die grobe Übersetzung ins Deutsche ist: "Die normale Arbeitsdauer beträgt xx Stunden an x Tagen pro Woche. Die Arbeitszeit sowie die Dauer können je nach Bedarf des Arbeitgebers variieren. In Anbetracht der Position des Arbeitnehmers und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unterliegen Überstunden keiner zusätzlichen Vergütung."

Ich weiß in Deutschland gibt es da klare Vorgaben und solch eine Klausel wäre da nicht so einfach durchsetzbar (zumindest nicht abseits einer Führungsposition). Wie ist da die Gesetzeslage in Luxemburg? Ist die Klausel so legitim?

Vielleicht hat hier ja jemand das gewisse Know-How um dies zu bewerten.

Vielen Dank im Voraus! 🙂

Und Bonusfrage: Wenn als Benefits im Angebot Dinge wie Essensgutscheine, Krankenversicherungen oder ähnliches erwähnt wurden, ist dies üblich diese im Arbeitsvertrag auch wieder zu finden? (Im Angebot standen diese, aber im Vertrag sind diese nun nicht gelistet)


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TheDuke
139 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

Hallo,

hinsichtlich der unbezahlten Überstunden wäre ich da vorsichtig. Viele Firmen versuchen durch einen solchen Vertrag den Überstundenzuschlag zu vermeiden. Lies mal den Artikel: https://www.diegrenzgaenger.lu/arbeit/leitender-angestellter-oder-nicht-hoechste-zeit-fuer-eine-kleine-anleitung/.

Die Bonusangebote würde ich mir im Arbeitsvertrag festschreiben lassen. Alles nicht geschriebene kann schnell zu dazu führen, dass dies von Seiten des Mitarbeiters missverstanden wurde.

VG

theduke