Hallo , ich war 52 Wochen krankgeschrieben wobei 2,5 Monate vor Ablauf der Frist die CNS meine AU nicht mehr anerkannt hat und folglich das Krankengeld eingestellt hat.Der Rentenantrag wurde früh genug gestellt in Deutschland wurde ich für Berufsunfähig erklärt und die in Lux sagen ich wäre Kern gesund 🙁 So nun habe ich Ende des Monats ein Termin in Lux auf dem Gericht falls das Gericht zu meinen gunsten entscheidet besteht dann die Möglichkeit rückwirkend wieder ins Luxemburger System zu kommen oder bekomme ich nur noch eventuell die 2,5 Monate Krankengeld und das war's??? Danke euch schon mal im Voraus!!!
Versteh' ich nicht. Die CNS erklärt dich für gesund. Warst du auch bei der CMSS? Die entscheiden nämlich über deinen Rentenantrag und nicht die CNS. Also: Wenn du gegen die Ablehnung deines Rentenantrages klagst, muß das gegen die CMSS gehen - und wenn du den Prozeß gewinnst, bist du auch in L in der Rente. Klagst du hingegen gegen die CNS, bekommst du dein Krankengeld im Erfolg nachgezahlt. Das macht aber keinen Sinn, du willst ja die Rente bekommen.
Oder sehe ich was falsch?
Ja da ich kein Krankengeld mehr aus Lux bekommen habe musste ich mich notgetrungen in D arbeitslos melden ging ja nicht anders.Jetzt meint die Deutsche Rentenversicherung das sie eine Wiedereingliederung bezahlen ,aber Lux müsste meinen Lohn bezw.Übergangsgeld übernehmen weil ich dort zuletzt versichert war was sie natürlich verweigern jetzt bin ich beim Deutschen Arbeitsamt in der Rehaabteilung aber von da kommt auch nichts seit 6 Monaten. Ja sorry gegen die Entscheidung der CMSS!!!!!!! Das schlimme ist das ich aus Finanziellen Gründen gezwungen werde mich in D arbeitslos zu melden und somit aus dem System falle,was doch eigentlich eine sauerrei gegenüber den Grenzgängern ist Jahre lang geschuftet für nichts
Es ging eigentlich um eine Wiedereingliederung was der Arzt in Lux aber ablehnte weil sie meinte das ich gesund bin mit dem Hinweis das sie selber schon über 50 ist und immer noch hart und lange arbeiten muss sie sieht da kein Problem ohne meine Befunde sehen zu wollen zu meinen Röntgenbilder sagte sie das sie damit nichts anfangen kann die müsste sich jemand anderes ansehen was aber nicht nötig ist weil sie alles hat was sie brauch. Das war's und das ganze 2 mal
Wenn du dich in D arbeitslos = arbeitssuchend gemeldet hast, bist du nicht krank. Denn sonst könntest du ja nicht arbeitssuchend sein. Somit hast du das luxembourgische Urteil im Nachhinein bestätigt....
Scheint mir, als hättest du die 52 Wochen etwas blauäugig und ohne den notwendigen Druck mittels Gewerkschaft, Ombudsmann etc. verstreichen lassen und wachst jetzt erst auf. Da kann ich mich leier nur Jürgen anschliessen: Dumm gelaufen. So bitter das auch ist.
Ja, das ist sehr bitter. Aber wie grenz2011 schreibt, wer sich arbeitslos = arbeitssuchend meldet, der ist im Sinne der Lux. Rentenkasse auch nicht krank. Das finanzielle interessiert niemanden. Du hättest definitiv viel früher reagieren müssen und nicht abwarten, bis die 52 Wochen ausgelaufen sind.
Ich drücke Dir dennoch die Daumen, dass Du noch etwas regeln kannst.