guten tag, meine frage ist, soll ich eine Weiterzahlung des Kindergeldes beantragen. Mein 19 jähriger Sohn ist im 3. Lehrjahr.
INFO FLASH
Dieselkraftstoff wird in Luxemburg teurer
Pardon, das war falsch.Habe nochmal nachgelesen. In meinem Bescheid von der Kindergeldkasse steht folgendes
Zitat: Lehrlinge, die in dieser Eigenschaft sozialversichert sind, haben einen Arbeiterstatus in dem land, in dem sie die Lehre absolvieren. Gemäss den EU-verordnungen unterstehen sie persönlich und ausschliesslich den Rechtsvorschriften diese Landes. Falls die Lehre nicht in Luxemburg absolviert wird, haben sie deshalb keinen Anspruch auf Kindergeld in Luxemburg. Gruss Hilli