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Forum / Arbeitswelt

Kann der Arbeitgeber über den Privat-Pkw vom Arbeitnehmer verfügen?  

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Stefan1965
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12 Jahren  ago  

Hallo!

Habe in den letzten Wochen diese folgende Diskussion mitbekommen.Es sind Facharbeiter,die mit dem eigenen Pkw vom Firmensitz zur Baustelle fahren müssen.Ihnen wird pro Kilometer 0,20 Euro erstattet. Der Arbeitnehmer meint,daß z.B. ab Potaschberg die Privat.Pkws voll zu besetzen sei,damit der Arbeitgeber Fahrtkosten sparen kann.Die Meinungen gehen davon aus,daß man nicht verpflichtet sei weitere Personen im eigenen Auto mitzunehmen. Die Fahrstrecke vom Firmensitz bis Baustelle ist oft nur wenige Kilometer und es fallen keine Parkgebühren an.

Jetzt geht es mir darum vom arbeitsrechtlichen her Klarheit zu verschaffen.

Stefan


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Grenzhopper
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12 Jahren  ago  

Hallo!!

Der AG kann nicht einfach so über Privateigentum seiner AN verfügen ausser es wäre arbeitsvertraglich festgehalten. Falls die AN mit ihrem persönlichen PKW auf die Baustelle fahren, muss der AG eine Zusatzversicherung für die PKW machen, denn bei Wegeunfällen (Firmensitz --> Baustelle) wird von der Unfallverhüttungsanstalt bei Totalschaden maximal 3x Mindestlohn erstattet wenn es sich nicht um Betriebswagen handelt.

Das gilt übrigens für jeden der beruflich mit seinem privaten PKW unterwegs ist, also Vorsicht!

GH


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Luxi1
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12 Jahren  ago  

Was ist denn diese Unfallverhütungsanstalt (wie heißt die denn genau?)? Gilt die in Lux (ähnlich wie die BG) in jedem Berufsverhältnis oder muss diese Versicherung extra vorher abgeschlossen oder vereinbart werden, d.h. sind alle Arbeitgeber da "Mitglied"?


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12 Jahren  ago  

Das ist die Association d'assurance accident ( www.aaa.lu ), ähnlich der deutschen Berufsgenossenschaft. Meines Wissens nach ist jeder Arbeitgeber da zwangsweise Mitglied.


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Luxi1
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12 Jahren  ago  

Die regelt aber Verletzungen, die aus Wegeunfällen resultieren und keine Blechschäden? Ist also wirklich mit der deutschen BG vergleichbar, oder?


Anonymous
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12 Jahren  ago  

Es werden auch, begrenzt, Sachschäden am Fahrzeug erstattet. Im deutschsprachigen Formular zur Schadensmeldung gibt es deshalb den Punkt 4.01, wenn keine Personenschäden vorliegen. Leider ist die Seite mit dem Gesetz das dies genau regelt nur französisch. Eure Personalabteilung sollte dir genaue Auskunft geben können.


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Luxi1
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12 Jahren  ago  

Danke, Thestral. Wenn es interessiert, ich habe mal bei denen nachgefragt: die AAA leistet auch für Schäden am (eigenen) Fahrzeug, auch wenn es keine Verletzten gegeben hat, aber nur, wenn keine Vollkasko besteht und es gibt wohl noch einen Sockelbetrag von 1.200 Euro, bis zu dem sie auch nicht zahlen. Aber ohne Gewähr, aber nur eine radegebrochene Unterhaltung am Telefon. 😉


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Bluepath
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12 Jahren  ago  

Hallo Luxi1, ziemlich schwammig....hier steht z.B. http://www.aaa.lu/fileadmin/file/aaa/publication/guide_assure/brochure.pdf die AAA erstattet dem Versicherten Materialschäden (Auto, Moto, Fahrrad) bzw. Kleidung oder Wertgegenstände ( Brille, Uhr, Regenschirm, Handtasche usw...) im Falle eines Arbeits- bzw. Wegunfall MIT Personenschaden (!!), BIS ZU 2,5 Monate des Mindestgehalts zum Zeitpunkt des Unfalls, alles natürlich nicht bei grober Fahrlässigkeit.

Fazit: bei der Personalabtlg nachfragen, wo und wie der AG versichert ist. Ich habe meines eigenes Fazit schon lange gezogen: bin auch ab und zu dienstlich - aber seit einigen Jahren nur noch mit Mietwagen - unterwegs, denn ich denke, dass man im Unfallfall mit dem eigenen Wagen sowieso den kürzeren zieht. Diesen Ärger will ich mir ersparen.