Wie sieht hier in Luxemburg die Rechtslage aus? Vorherigen 40 Stunden auf lediglich 32 reduzieren, wobei ein Kollege mit seinen Stunden so hochfährt, dass letztendlich die Stunden komplett sind. Kann das der AG anfechten? Danke
Es gibt in Luxembourg keinen Rechtsanspruch auf Teilzeit, auch nicht nach der Elternzeit. Ist eine der beliebten Gelegenheiten, kostenlos einen Mitarbeiter (eine Mitarbeiterin) los zu werden - denn kündigen musst du in diesem Fall von deiner Seite aus!!!
Ich denke, selbst wenn es so wäre und man letztendlich gegen den Willen des AGs auf sein Recht bestehen würde, hätte man ab diesem Moment wohl nichts mehr im Betrieb zu lachen. Da muss man wohl auf das Wohlwollen und Verständnis des AGs hoffen.