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Forum / Arbeitswelt

Ist Pausenraum im Büro Pflicht?  

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xd67iu
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10 Jahren  ago  

Hallo Forum, ich lese hier immer fleißig mit und hab auch schon viele gute Tipps für mich gefunden.

Ich hab aber eine Frage, die ich hier noch nicht beantwortet finden konnte. Die Situation:

Ich arbeite in einem Versicherungsunternehmen hier in Luxemburg. Der Arbeitsplatz ist in einem Großraumbüro. Insgesamt arbeiten in dem Unternehmen ca. 35 Personen. Es gibt dort keinerlei Pausen-, Ruhe- oder Aufenthaltsraum, lediglich eine offene Küchenzeile zum Großraumbüro hin. Es ist dort aber auch nicht erlaubt, sich z.B. mittags eine Suppe oder sonstiges Essen zu erwärmen und zu verzehren. Meine Pause muss ich entweder draußen im Freien verbringen oder an meinem Schreibtisch im Großraumbüro. Ist dies erlaubt und gesetzlich konform, oder muss der AG einen Pausenraum vorhalten? Muss es nicht in irgendeiner Form einen Aufenthaltsraum oder Pausenraum geben? Ich frage mich auch was wäre, wenn einmal einem Mitarbeiter übel würde oder ähnliches? Könnt Ihr/Können Sie mich informieren und mir auch entsprechende Texte (am liebsten in deutsch) und Fundstellen in Gesetzen zur Verfügung stellen? Unsere Personaldelegation weiß nichts und macht nichts. Ich hoffe auf eine kurzfristige Antworten. Vielen herzlichen Dank. xd67iu


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Hallo,

der AG ist nicht dazu verpflichtet einen Pausenraum bereitzustellen.

Zwar könnte er um das Wohl er Mitarbeiter zu fördern, einen Pausenraum / Gemeinschaftsraum zur Verfügung, wäre wohl auch bestimmt besser um in den Pausen abzuschalten, aber verpflichtet hierzu ist er nicht.

Gruß


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Grenzhopper
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10 Jahren  ago  

Hallo,

im Anhang I der Arbeitsstättenverordnung vom 17.11.94 (Règlement grand-ducal du 4 novembre 1994 concernant les prescriptions minimales de sécurité et de santé pour les lieux de travail) steht:

"Pausenräume

16 .1 .

Den Arbeitnehmern ist ein leicht erreichbarer Pausenraum zur Verfügung zu stellen, wenn Sicherheits - oder Gesundheitsgründe, insbesondere wegen der Art der ausgeuebten Tätigkeit oder der eine bestimmte Obergrenze übersteigenden Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen, dies erfordern .

Dies gilt nicht, wenn die Arbeitnehmer in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pausen gegeben sind .

16.2 .

Pausenräume müssen ausreichend bemessen und der Zahl der Arbeitnehmer entsprechend mit Tischen und Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne ausgestattet sein .

16.3 .

In den Pausenräumen sind angemessene Maßnahmen zum Schutz der Nichtraucher vor Belästigung durch Tabakrauch zu treffen .

16.4 .

Fallen in der Arbeitszeit regelmässig und häufig Arbeitsbereitschaftszeiten und sind keine Pausenräume vorhanden, so sind andere Räume zur Verfügung zu stellen, in denen sich die Arbeitnehmer während der Dauer der Arbeitsbereitschaft aufhalten können, wenn Gesundheits - oder Sicherheitsgründe dies erfordern .

In diesen Räumen sind angemessene Maßnahmen zum Schutz der Nichtraucher vor Belästigung durchTabakrauch vorzusehen . "


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Hallo,

das ist interessant. Aber ob dies auf ein Versicherungsunternehmen zu trifft "...Dies gilt nicht, wenn die Arbeitnehmer in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pausen gegeben sind..." ist schwierig.

Ich denke das trifft eher auf die Industrie zu. Interessant wäre die Frage, wie das beispielsweise auf Callcenter etc... zu trifft? Da könnte man noch argumentieren, mit dem Lautstärke der Telefone etc...

Gruß


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Gesetzlich ist in diesem Fall wohl nichts vorgeschrieben aber eine sachliche (emotionslose) Diskussion mit dem Arbeitgeber angebracht. Die geschilderten Umstände rechtfertigen meiner Meinung nach den Wunsch nach einem ruhigen trockenen Plätzchen außerhalb des Großraumbüros.

Ein guter Arbeitgeber wird versuchen auf die Wünsche seiner Angestellten einzugehen oder zumindest eine einvernehmliche Lösung zu finden. Es kommt da ein bisschen auf den Zusammenhalt der Belegschaft und die Gesprächsbereitschaft der oder des Chefin/Chefs an. Also nicht mit dem Gesetz rumwedeln sondern miteinander reden.


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xd67iu
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10 Jahren  ago  

Hallo,

vielen Dank schon mal für Eure Antworten. Leider ist der AG nicht einsichtig und konstruktive Gespräche wurden ohne weitere Begründung abgelehnt.