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SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Arbeitswelt

ist die Kündigung rechtskräftig?  

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hitman85
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14 Jahren  ago  

hallo, ich bin seid 1,5 jahren in einem handwerksbetrieb in luxemburg beschäftigt und habe einen unbefristeten arbeitsvertrag. als ich nun eine woche krank geschrieben war bekam ich in der selben woche die kündigung per einschreiben zugeschickt. darin steht das ich zum 1.3.11 gekündigt wäre und 2 monate kündigungsfrist hätte. meiner meinung nach ist die kündigung nicht ok da sie 1. keinen kündigungsgrund beinhaltet, 2.mir zugestellt und auch verfasst wurde als ich krank gemeldet war. und 3. erhielt ich die kündigung erst am 4.3.11 per einschreiben, bin aber schon zum 1.3.11 gekündigt.

könnt ihr mir sagen ob ich gegen die kündigung was tun kann? wenn ja was? leider bin ich noch nicht in der gewerkschaft, das wird sich aber bald ändern.


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Gewerkschaft oder Anwalt, oder beides. Bleibt allerderings die Frage ob du wirklich in diesem Betrieb weiter arbeiten möchtest.


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hitman85
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14 Jahren  ago  

ewig natürlich nicht mehr allerdings habe ich noch keine andere stelle. und da ich in der gewerkschaft noch nicht angemeldet bin , dies am mittwoch vorhabe, wird diese mir wohl nicht helfen


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Grenzhopper
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14 Jahren  ago  

Hallo,

ich rate dir morgen früh zwischen 8:30 und 10:00 bei der ITM vorbeizuschaun. http://www.itm.lu/itm/plan-d-acces/plans-d-acces?set_language=fr

Je nach Sitz der Firma variiert die zuständige Niederlassung der Gewerbeaufsicht, also aufpassen.


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hitman85
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14 Jahren  ago  

ja dann werd ich das mal tun hoffe das die mir weiterhelfen können.


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Grenzhopper
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14 Jahren  ago  

Also wiedereingestellt wirst du wohl kaum, mach dir da mal nicht allzugroße Hoffnungen.


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hitman85
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14 Jahren  ago  

also das selbe hatte mein chef erst im august letzten jahres bei jemand anderem versucht und der hatte ihm ein einschreiben zurück geschickt in der er ihn darauf hinweist das er die kündigung nicht akzeptiert und das er einen kündigungsgrund fordert. und am ende hat der chef ihn ins büro gerufen und gemeint er könnte weter für ihn arbeiten und er solle die kündigung vergessen. denn meiner meinung nach muss er einen grund angeben warum er mich kündigt.


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adastra
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14 Jahren  ago  

Ohne Kündigungsgrund kann der Arbeitgebern nicht kündigen. Schon gar nicht am 4.3. rückwirkend zum 1.3. Du mußt aber unbedingt zur Arbeit erscheinen, um Deinen Arbeitswillen zu demonstrieren.

Am besten zum SOFORT zum Anwalt gehen. DAs kostet in Luxemburg nicht viel, falls der Arbeitgeber auber auf der Kündigung beharrt, muß er eine Abfindung zahlen, und die Anwälte kennen sich gut was, was da maximal drin ist.

Nicht kleinkriegen lassen!:devil:


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hitman85
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14 Jahren  ago  

ja ich werd auf jeden fall weiterhin arbeiten gehen. er hat auch in die kündigung geschrieben das er mich für die 2 monate kündigungsfrist von der arbeit freistellt aber das werd ich nicht annehmen. muss ich dann definitiv alle anwaltskosten selber zahlen? allzu billig würde der spaß wohl nicht werden


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Grenzhopper
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14 Jahren  ago  

Zur Info: Der AG braucht den Kündigungsgrund nur anzugeben falls der AN dies per Einschreiben einfordert.


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hitman85
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14 Jahren  ago  

das hab ich vor und werd ich auch tun.