Wenn die Möglihkeit besteht später wieder arbeitsfähig zu sein gibt es auch die Möglicchkeit einer zeitlich befristeten Rente, damit man eben nach den 52 Wochen nicht aus dem System fällt. Wichtig ist : an die Türen klopfen, Zeit mitbringen, höflich bleiben und die wichtigsten Dinge vor Ort regeln!
INFO FLASH
Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Hallo Tiffy12, Bei mir war es so, ich bin erkrankt,kam in Reha und wurde Dezember 2012 nach sechs Wochen, berufsunfähig entlassen. Ich habe mich sofort bei der CNS gemeldet, habe einen Antrag auf Iv.-Rente gestellt, der auch abgelehnt wurde. Ich hatte einen Termin beim Kontrollarzt in Grevenmacher.Der checkte mich komplett durch und empfahl mir die externe Wiedereingliederung,weil interne unmöglich.Das ging dann über die "Commission Mix" und wurde auch bewilligt.Ich bin aber auf anraten des Arztes sofort zur ADEM nach Luxemburg Stadt, (was ich Euch auch dringend raten würde). Dort wurde ich sehr gut beraten und man hat mir den weiteren Ablauf sehr gut und freundlich erklärt. Meine 52 Wochen sind im Juli 2012 ausgelaufen und ich bin aus der Firma ausgeschieden.Allerdings kommt es noch darauf an, wie alt ist Dein Freund und wie lange war er in Lux. beschäftigt.Ich war 24 Jahre dort, bin über 50 und bekomme Al-Geld aus Lux....hoffe es hilft ein wenig.... Es ist übrigens keineswegs Schwachsinn, man sollte alles in die Wege leiten, alles tun, auch wenn man schwer krank ist
Mein lieber HOK - mit das ist Schwachsinn, habe ich den Umstand gemeint, dass man sich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden soll. Ich hatte damals sowohl mit dem Lux. Arbeitsamt als auch mit dem dt. Arbeitsamt gesprochen und die haben mir beide gesagt, dass man sich "logischerweise" nur arbeitssuchend melden kann, wenn man auch vermittelbar ist. Und vermittelbar ist man doch nur, wenn Aussicht besteht, dass man irgendwann wieder arbeiten kann. Da dies bei mir nicht der Fall war, konnte ich mich auch nicht arbeitssuchend melden.
Wenn Aussicht auf Genesung besteht, habe ich ja auch die externe Reclassierung vorgeschlagen, das muss man aber alles vor Ort mit dem Arzt der Rentenkasse klären, denn die entscheiden letztendlich was "man kann oder nicht"!
Und auch ich bin schwer krank und ich weiß, wovon ich spreche!
Tiffy12: Und noch ne frage: wenn man den Antrag vor Ende der Ende der 52 Wochen eingereicht hat, also in unserem Fall jetzt für ab dem 5. Jan 2014, ist man dann quasi saved? Oder was heißt "das Verfahren ist am laufen"?
Da ist noch nicht alles in trockne Tücher.
Denn eine Ablehnung, einer inv. Rente ist immer möglich.
@ feuerstein Ist schon richtig und Du hast Recht. Vermittelbar bin ich auch nicht mehr, wenn dann nur schwer, bekomme trotzdem Alg. aus L .Wenn ein Amtsarzt feststellt das mann überhaupt nix mehr tun kann, ist klar, aber er sollte sich trotzdem schleunigst beim Arbeitsamt und Rentenkasse melden evtl.ist ja ,hoffendlich, eine Genesung irgendwann in Sicht und er könnte wieder leichte Tätigkeiten ausführen.Wie gesagt, es kommt auch auf das Alter und die Jahre in Lux. an. So sagte man mir jedenfalls, Diese Auskünfte und wie es weiter abläuft, bekommt er am besten dort. ..Ich würde auch nochmal genauer mit der Kontrollärztin reden. ... alles Gute für Ihn ...
Ja ich gebe Dir in soweit Recht, dass man schleunigst alle Hebel in Bewegung setzen sollte. Ich hatte damals einen sehr netten Arzt bei der Rentenkasse, der mir auch seine Hilfe angeboten hat. Meine Rente war auch erst einmal befristet und ich musste mich nach einem halben Jahr wieder vorstellen.
Er hat damals zu mir gesagt, wir warten einmal ab, wie sich das im nächsten halben Jahr alles entwickelt, aber ich bräuchte mir keine Sorgen zu machen. Sie würden zwar versuchen, Menschen, bei denen Aussicht besteht, dass sie irgendwann wieder arbeiten können, zu vermitteln, aber bei Menschen, wo es hoffnungslos ist, dass sie wieder irgendwann etwas arbeiten können, würden sie nach wie vor die Rente vorschlagen.
Also ganz anders als in Deutschland, da musst Du ja schon halb tot sein, um überhaupt einen Cent zu erhalten. Ich musste damals zu mehreren Gutachtern (will nicht wissen, was alleine diese Gutachten gekostet haben) nur um dann nachher feststellen zu müssen, dass meine Ärzte doch "Ahnung" hatten!
Nun denn, ich wünsche jedem, den es betrifft viel gute Nerven und vor allem muss man zusehen, dass einen das ganze Prozedere nicht noch kranker macht!
Hallo, hat sich mittlerweile was getan? Ich kann nur raten auf die LCGB in Luxemburg zu gehen. Bei den Anderen ist mir nur Müll erzählt worden. Eben meine Erfahrung. Es ist wohl zu spät jetzt, aber reclassement Antrag wäre nicht schlecht gewesen, dann wärst du wenigstens abgesichert. Bei Ablehnung der Rente hättest du Widerspruch einlegen können. So war auch mein Weg. Du bekommst die Rente, wenn diese dann durchgeht, rückwirkend bezahlt. Das kann aber dauern. Hab bis heute nicht alles. Die LCGB rechnet auch aus, wie hoch die Rente wird. Versichert bist du nicht automatisch. Musst ein Antrag bei der CNS stellen, dich freiwillig zu versichern. Das geht. Wusste ich damals nicht. Ich war dann zwischenzeitlich nicht versichert, im Nachhinein rückwirkend versichert. Nützt dich aber in dem Moment auch nichts. Hab mich dann zwischenzeitli h über mein Mann versichert. Da ich dass alles nicht wusste zu spät. Du bist erst ab erstem Auszahlungstag des Arbeitsamtes, bzw. der Rentenkasse versichert. Kindergeld bekommst du in der Zeit auch nicht, später rückwirkend. Ein Papierkram ohne Ende. Es sind viele im reclassement externe die nicht arbeiten können
Hallo Elfe, das was Du von den "anderen" schreibst, das würde ich mal nicht so verallgemeinern. Hier hat jeder wohl eigene Erfahrungen mit den verschiedenen Gewerkschaften gemacht und es gibt bei jeder wohl den ein oder andere der mehr oder weniger Ahnung hat.
Was jedoch Fakt ist, ist die Tatsache, wenn man sich früh genug um die Angelegenheit kümmert, dann ist es definitiv nicht zu spät, verschiedene Dinge in die Wege zu leiten. Das ist ein ganz klarer Weg, den man im Fall einer drohenden oder bereits bestehenden Invalidität zu gehen hat. Und wenn der Antrag auf Invalidität nicht klappt, gibt es die interne oder externe Reklassierung. Man muss sich aber früh genug um alles kümmern und nicht erst dann, wenn die 52 Wochen Frist abgelaufen ist.
Also, ich würde mir nicht den Kopf zerbrechen! Ist dein Freund auf Grund der Karankheit entlassen worden, bekommt er nach den 52 wochen Arbeitslosengeld und ist somit automatisch weiterhin bei der CNS versichert! So erging es mir 2004 genauso! Nach den 18 monaten Arbeitslosengeld (wurde nach einem Jahr noch 6 Monate verlängert ) kam ich in den reclassement externe, da die invalidenrente abgelehnt wurde! Ist vom Prinzip her das gleiche, nur man muss sich eben alle 4 wochen bei der Adem melden! Seitdem hat sich bei mir auch nichts geändert!
Kann aber auch gut sein das die Gesetze sich seitdem geändert haben!