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Forum / Arbeitswelt

Invalidenrente abgelehnt, kann man Widerspruch einlegen?  

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elfe
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12 Jahren  ago  

Ich bin wirklich sehr krank. Der R 4 Schein kam, ich sagte meiner Ärztin, dass ich wieder voll arbeiten gehen möchte. Erst danach erkrankte ich massiv. Musste operiert werden, Morbus chron, USW. Die Liste könnte ich endlos fortsetzen. Ich habe selbst dann von mir aus die Invalidenrente beantragt. Die Ärztin auf der Krankenkasse wusste die neuen Krankheiten gar nicht. Ich war 5 min. Da mit meinen Unterlagen, die sie gar nicht haben wollte, ließ mich den Zettel fürs Reclassement unterschreiben und sagte, wenn Sie so krank sind kann die Arbeitsmedizinerin schauen, was Sie für Sie tun kann. Es war mir nicht klar, dass damit die Invalidenrente abgelehnt war. Die Arbeitsmedizinerin war sehr nett und sah, wie krank ich bin und dass ich momentan nicht in der Lage bin, meine Arbeit auch nicht für 4 Stunden aufzunehmen. Ich soll eigentlich intern reclassiert werden. Sie hat mir angeboten, dass Sie auch extern zustimmt bei mir, da es ja nicht geht. Sie war so nett, das Reclassement jetzt 4 Wochen ruhen zu lassen, damit ich mir Gedanken machen kann, was bei mir möglich ist. Vor der Arbeitslosigkeit und Wartegeld habe ich Angst, der Betrag richtet sich scheinbar auch am Mindestlohn aus. Meine Frage, kann man mit einem Anwalt gegen den Bescheid der Krankenkasse angehen bezüglich der Invalidenversicherung? Feuer mich über jede Antwort


Anonymous
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12 Jahren  ago  

Die "Ärztin auf der Krankenkasse" arbeitet nicht bei der Krankenkasse sondern beim Contrôle médical. Das ist eine eignene Institution die ausschlieslich medizinische Gutachen abgibt. Für das Reclassement ist die Krankenkasse auch nicht zuständig. Es gibt hier im Forum genügend Threads die sich mit dem Thema beschäftigen. Das Wartegeld was dir beim Reclassement externe zugesprochen wird richtet sich nach deinem Verdienst der letzten Jahre.


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elfe
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12 Jahren  ago  

Danke, dann such ich mal weiter , ob ich doch was finde.


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elfe
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12 Jahren  ago  

Finde über die Frage nichts, ob man gegen die Ablehnung der Invalidenrente Einspruch erheben kann. Es fällt wohl in den Bereich Sozialrecht, oder? Kann mir jemand einen guten Anwalt empfehlen? :confused:


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Anonyme

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12 Jahren  ago  

Die Krankenkasse ist für die Invalidenversicherung gar nicht zuständig. Von wem kam denn der negative Bescheid? Du kannst immer Einspruch erheben,, in berücksichtigung der Fristen. Das steht auch immer auf dem Bescheid drauf! (Procédure non contentieuse)

http://www.guichet.public.lu/de/citoyens/citoyennete/voies-recours-reglement-litiges/contestation-decision-administrative/juridiction-recours-securite-sociale/index.html


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toka
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12 Jahren  ago  

spreche noch mal mit der Arbeitsmedizinerin und frage sie ob du in die "befristete Invalidenrente" gehen kannst. Und frage sie auch ob Sie dich unterstützt und mit der Kontrollärztin einen neuen Termin machen könnte wegen der befristeten Rente.

Mit der Reklassierung extern ist dir aber auch erstmal geholfen weil die ja 1,5-2 Jahre geht. Danach kommt dann das Wartegeld und dann die Rente, also man stellt automatisch einen Antrag auf Invalidenrente bei der Reklassierung. Frage auch mal die Gewerkschaften.....


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12 Jahren  ago  

Bei mir war der Fall ähnlich. Ich wurde vor einigen Jahren auch schwer krank. Ich kam zum med. Dienst der Krankenkasse und die Ärztin hat sich meine Unterlagen nicht einmal angesehen; ich denke das lag auch daran, dass sie keine Ahnung hatte. Ich wurde dann quasi wieder gesund geschrieben. Ich war aber richtig krank, habe mich dann aber aus Angst, dass ich kein Geld mehr bekomme, weiterhin zur Arbeit geschleppt und bin dann da irgendwann zusammen geklappt. Daraufhin hat man mir seitens der Gewerkschaften und auch meiner Ärzte in Deutschland empfohlen meinen Rentenantrag zu stellen, da ich auf absehbare Zeit nicht mehr arbeiten kann. Daraufhin kam ich zu einem Arzt der Rentenkasse und der hat über die Entscheidung des med. Dienstes nur den Kopf geschüttelt. Er hat meine Rente erst einmal auf 1 Jahr befristet und bei der nächsten Untersuchung hat er gesagt, von meinen Befunden würde das ja nichts mehr werden und ich bin nun dauerhaft in Invalidenrente. Aber Du musst das rasch über die Bühne laufen lassen.

Ruf die Gewerkschaft an und frage auch was Du jetzt schnellstmöglich unternehmen sollst. Das Wartegeld ist aber in etwa so hoch wie die Invalidenrente, die Dir zugesprochen würde. Über das ALG kann ich nichts sagen, aber wenn Du reclassiert wirst, erhälst Du den Ausgleich zu Deinem alten Job doch entweder übers Arbeitsamt oder Rentenkasse, das weiß ich nicht genau.

Also ran als Telefon und Gewerkschaft anrufen und auch die Ärztin, die Dir gesagt hat, Du hast jetzt 4 Wochen Zeit. Frage sie, was sie Dir empfiehlt. Also mein Arzt damals auf der Rentenkasse war super nett und vor allem kompetent - das war nämlich wirklich ein Arzt und hatte Ahnung von der Materie!


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elfe
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12 Jahren  ago  

Also erstmal danke schön für eure Kommentare. Der Bescheid über die Ablehnung der Invalidenrente kam vom Service de Sante au Travail. Das hat wohl die Comission mixte entschieden? Seltsamerweise hatte die Arbeitsmedizinerin kaum Informationen über meine Erkrankungen. Ich habe irgendwo gelesen, dass sich die Entscheidung auf den vom Arzt ausgefüllten R 4 Schein beruft. Da war ja noch nicht abzusehen, was sich alles noch entwickelt. Ich rufe heute einen Anwalt an um so schnell wie möglich einen Termin zu bekommen. Dann bin ich auf der sicheren Seite. Ich halte Euch auf dem Laufenden.


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Juergen1964
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12 Jahren  ago  

Ich geb dir ein Tip: geh zur Lux. Gewerkschaft. Die kennen sich aus.Alles andere ist nur raus geworfnes Geld. Hatte auch Ablehnungsbescheid. Jetzt hab ich extern Reclassement. Danach wenn´s bei mir nicht besser wird kommt Wartegeld. Gruss Jürgen


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toka
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12 Jahren  ago  

du mußt jetzt mit der Gewerkschaft sprechen, gehe einfach hin und bleib solange bis du dran bist! In LU gelten andere Gesetze als in DE und auch andere Zeiten und Befristungen! Dir läuft die Zeit weg!!


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elfe
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12 Jahren  ago  

Hallo, bin ständig in Kontakt mit der Gewerkschaft. Die empfehlen mir dann, reclassement externe. Ist aber nicht so toll arbeitslos zu sein. Oder habe ich da umsonst Angst? Dann bekommt man ja keine Finanzierungen mehr, darf nicht wegfahren um sich zu erholen usw. Weiss jemand, wie da die Regeln sind? Ich war zuerst bei einer anderen Gewerkschaft, will den Namen nicht nennen. Zwei saßen mit verschränkten Armen auf seinem Sessel, eine stand noch hintendrin. Und dann konnte ich meine Leidensgeschichte erzählen, bekam keine Beratung und lauter Falschaussagen bezüglich der Höhe der Rente. Deshalb gehe ich gerne zu einem Anwalt. Dann kann ich mich wenigstens auf die Aussagen verlassen. Bin auch im Rechtsschutz. Mal sehen wie dass heute so läuft.


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Im Rechtsschutz war und bin ich auch, aber wenn es hart auf hart kommt, wird Dir das glaube ich nichts nützen - denn so zumind. bei meiner Rechtsschutzversicherung, die hätten die Kosten bei dem Gerichtsort Lux. nicht übernommen und ich hätte einen Anwalt aus Lux. gebraucht und zwangsläufig alles selbst zahlen müssen!

Aber erkundigen kannst Du Dich ja auf jeden Fall. Ich kenne mich nicht aus, wie das ist, wenn man arbeitslos ist, was man dann darf und was nicht - aber hier gibt es bestimmt einige, die Dir weiterhelfen können. Und ich weiß ja nicht, bei welcher Gewerkschaft Du vorher warst, es gibt auch wie bei vielen Institutionen solche und solche Mitarbeiter, ich kann nur sagen, ich bin bei der OGBL und war immer bei eine Frau Jeblick und mir ihr war ich sehr zufrieden. In Trier gibt es jetzt auch ein Büro von ihnen mit Sprechstunden und das ist dann manchmal einfacher als nach Lux. zu fahren.


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toka
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12 Jahren  ago  

als ich in der "reclassement externe" war bekam ich 80% vom Brutto als Arbeitslosengeld. Dein Ansprechpartner ist dann auf dem Behinderten Arbeitsamt und du mußt dich alle 14 Tage zum stempeln zum Arbeitsamt fahren, 2 mal ohne Stempel = kein Geld. Ich habe aber auch angerufen ich hätte verschlafen, wäre beim Doc usw...das geht auch.Du kannst auch "Urlaub" machen wenn du das deinem Berater sagst. Es ist auf jedenfall eine alternative da du in der Zeit auch wieder gesunden kannst.

so war es 2006 bei mir. Die Frau Jeblick ist aber auch eine sehr gute Frau die sich super auskennt. Die hat auch mir damals sehr geholfen.


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Anonyme

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12 Jahren  ago  

Alles zum externen Reclassement guckst du hier:

http://www.guichet.public.lu/de/citoyens/travail-emploi/incapacite-travail/incapacite-exercice-dernier-poste/reclassement-externe/index.html

Kurz gesagt, im externen Reclassement muss das Arbeitsamt dir einen neuen (und zumutbaren) Job suchen. Schaffen die das innerhalb von zwei Jahren nicht, bist du automatisch in der Invalidenrente. In den zwei Jahren bekommst du das sog. Wartegeld, das der Invalidenrente entspricht.

Und vor allen Dingen: nicht ins Bockhorn jagen lassen! Immer für dein Recht kämpfen, so schwer das auch fallen mag...


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toka
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12 Jahren  ago  

nicht ganz richtig Obiwan. Das Arbeitslosengeld ist 80 % vom Brutto, dann nach dem Arbeitslosengeld kommt das Wartegeld das etwas höher ist als die Invalidenrente und das bekommt man wohl sehr lange, ein Bekannter nun schon seit 5 Jahren. Wieso und warum kann ich nicht sagen.