Schönen Guten Abend. Ich bitte euch um Hilfe, weiß nicht mehr weiter alleine. Seit 1 Jahr arbeite ich in einer Firma in Luxemburg ( 10 Mitarbeiter ). War noch nie krank und es gibt keine Beschwerden sonst. Ich hatte in der kurzer Zeit 10 Leute kommen und gehen sehen. Alle haben kein Deutsch gekannt und waren aus Russland, Polen , Portugal ect. Haben paar Monate gearbeitet und wurden gekündigt oder sind selbs gegangen.... Ich habe im Sommer zu meiner Chefin gesagt " wenn ich krank werden sollte oder in Urlaub möchte , haben sie keine verträtung für mich. Bitte suchen sie jemanden , der meine Arbeit übernehmen kann " - Sie sagte, sie kümmert sich drum. Im November hatte ich noch 3 Wochen Urlaub und ich fragte ob ich den Urlaub jetzt ganz nehmen soll oder ob wir so machen können 1 Woche jetzt und 2 Wochen im Februar?! Sie antwortete. Sie können den Rest Urlaub gerne im Februar bekommen, kein Problem. Jetzt ist es so, ich hatte ein Vertrag unterschrieben, dass ich den Jahresurlaub bis Ende Dezember 2015 nehmen muss , sonst verfehlt der. Aber ich konnte ja kein Urlaub nehmen weil es keine verträtung für mich gab. Im Januar habe ich Urlaubsantrag gestellt für den Resturlaub und ich habe ihn auch unterschrieben genehmigt bekommen. Heute hat die mir ( 2 Tage ) vor meinem Urlaub , mein Urlaub per Mail gestrichen , weil die keine Verträtung hat. Frage 1: ist genehmigter Urlaub gültig oder kann der Arbeitgeber ihn streichen obwohl der seit halben Jahr wusste , dass ich in Urlaub irgendwann gehe ? Frage 2: ist es zulässig den Jahresurlaub nehmen zu müssen in gewissem Jahr oder kann man ihn bis ????? Ins nächstes Jahr nehmen? Frage3: ich und andere Mitarbeiter haben die Chefin schon oft am Lügen erwischt und die Mobbt uns alle, da nur das Geld wichtig ist für die, wo kann ich mich wenden. Frage 4: ich habe gehört, dass in luxemburg sowas wäre, dass man einfach so 2 Tage nicht zu Arbeit kommen kann, ohne arztbescheinigung und ohne konsekvenzen. Gibt es wirklich sowas ? Ein vernünftiges Gespräch IST mit meiner Chefin leider nicht möglich, weil die sich mit allem wiederspricht. Bitte um Ratschläge.
zu 4: so würde ich es nicht formulieren, aber die Krankenkasse verlangt erst ab dem 3. Krankheitstag ein ärztliches Attest zu 3: tja, ob Hilfestellen was ausrichten können, ist die Frage, such dir lieber gleich was Neues zu 2: ja, ich glaube aber nicht, dass das eine gesetzliche Vorgabe ist, aber die Unternehmen haben normalerweise selbst Regeln aufgestellt (wie in deinem Vertrag) zu 1: wenn ein genehmigter Urlaubsantrag vorliegt, dann würde ich mal bei der ITM nachfragen, dann muss er es auf jeden Fall begründen und ich wäre selbst erschrocken, wenn dies so kurzfristig möglich wäre. Such mal hier im Forum, das wurde schon diskutiert, zB hier http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=13700 http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=6661
Du wirst ausgebeutet und veräppelt. Ganz einfach. Leider ist meine Erfahrung hier so, dass man das, was einem zusteht, dann fordern muss. Sonst geht die Ausbeutung einfach weiter, "klappt ja".
Wenn ein offenes und ehrliches Gespräch wiederholt nicht funktioniert, muss man entweder sein Recht einfordern (in welcher Form auch immer - hier glaube ich muss die Vorgesetzte mal auflaufen gelassen werden mit deutlichen Worten/Taten) oder sich was Neues suchen und gehen.
So ganz drucklos scheinst Du mir in Deiner Situation ja nicht zu sein, da die Chefin keine Alternative/Vertretung für Dich hat!
Du hast einen UNTERSCHRIEBENEN Urlaubsantrag - beweiskräftig Sie hat die eine Mail geschrieben - kein Nachweis der Zustellung meiner Meinung nach Wie die Vorschreiber schon schrieben, bleib daheim, du hast Urlaub und ob in dieser Zeit der Laden läuft ist Problem deines Arbeitgebers, nicht deins. Wenn du dir den Urlaub nehmen lässt, wird das so weitergehen, dann ist auch beim nächsten Mal keine Vertretung da. Warum auch, ist doch ein "Dummer" da, der es mit sich machen lässt. Aber auch von mir der Rat, such dir dringend was Neues.
Hallo zusammen,
zu deiner 1. Frage: Der Arbeitgeber kann einen genehmigten Urlaub auch wieder widerrufen. Allerdings muss er dir dann die Unkosten (beispielsweise Stornokosten etc...) erstatten. Ob jetzt eine Mail als Widerruf gilt oder nicht gilt, kann ich nicht beurteilen. Dazu bin ich kein Jurist. Bei uns im Unternehmen ist es aber so, dass der Vorgesetzte das Thema persönlich anspricht und versucht zu helfen. Zu deiner 2. Frage: Hier in Lux ist es so, dass der Jahresurlaub in dem Jahr genommen werden MUSS, wo er anfällt. Danach verfällt er! Weiter im Gesetz steht, dass du mindestens einmal im Jahr zwei Wochen am Stück Urlaub machen sollst, bzw. der Arbeitgeber dir dies gewähren muss und darauf auch achten soll. Zu deiner 3. Frage: Es gibt hier in Lux eine Hilfestelle für Mobbingfälle etc... schau mal hier im Forum, da gab es schon mal ein Punkt Mobbing. Zu deiner 4. Frage: Diese wurden schon oben richtig beantwortet.
Such dir was neues!
Viele Grüße