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Forum / Arbeitswelt

Hilfe: Demnächst Arbeitslos  

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Pips
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11 Jahren  ago  

Hallo,

ich werde ab August arbeitslos sein. Jetzt habe ich mich versucht schlau zu machen, wie ich Arbeitslosengeld beantragen muss. Auf dem Arbeitsamt sagte man mir, ich muss mich an die ADEM wenden bezüglich einer PDU1. Die ADEM sagt, den Vordruck bekomme ich in Deutschland vom Arbeitsamt. Seit 01.05.2013 wären die Gesetze geändert !!! Hat hier jemand in den letzten Wochen Arbeitslosengeld beantragt ? Arbeitssuchend bin ich bereits.

Danke für die Hilfe


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Hallo, schau mal auf dieser Seite leicht nach rechts.

oder hier

http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=5377


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Pips
89 Messages

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11 Jahren  ago  

Ganz lieben Dank Jürgen,

die Seiten kenne ich, aber hier ist noch das alte Vorgehen beschrieben. Es gibt jetzt kein E301 mehr sondern ein PDU1. Und das Vorgehen ist wohl auch ein anderes :cry::cry: Aber so genau weiss das weder die ADEM noch das Arbeitsamt in Deutschland.


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Juergen1964
833 Messages

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11 Jahren  ago  

Hallo Pieps,

erst mußt du von dein Arbeitgeber das Formular E 301 ausfüllen laß ( ohne Druck, dauert es etwas).

Mit den Formular gehst zum ADEM, die stellen dir nach ein paar Wochen Nachweis U1 ( jetzt PDU1) aus.

Mit den gehst du zur Arbeitsagentur in Deutschland und stellst dein Antrag auf Arbeitslosengeld.

Wenn´s schlecht läuft, dauer dieser Behördengänge über zwei ( 2) Monate.


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Pips
89 Messages

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11 Jahren  ago  

Ups, heisst das, das meine Bearbeitung des Antrags bzw. die Auszahlung des ersten Arbeitslosengeldes dann erst nach ca. 2 Monaten erfolgt ? Seufz.

Aber erstmal vielen Dank für die Info. Werde mal im Personalbüro nachfragen. Da ich aber erst ein Jahr in dieser Firma bin, muss ich das ganze ja auch noch mit meinem vorletzten Arbeitgeber durchsprechen.

LG Pieps


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Pips
89 Messages

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11 Jahren  ago  

So, jetzt habe ich das Geheimnis mal gelöst, das Prozedere ist folgendermassen:

Man muss sich im Internet von der Homepage der ADEM den Vordruck Antrag auf PDU1 herunterladen und drucken.

Dieser Antrag wird vom Arbeitgeber ausgefüllt. Hiervon macht man eine Kopie und schickt das Original an die ADEM. Diese erstellt auf dieser Grundlage die eigentliche PDU1.

Die Kopie gibt man in Deutschland auf dem Arbeitsamt ab. Auf Grundlage dieser Daten wird das vorläufige Arbeitslosengeld berechnet.

Sobald man von der ADEM die PDU1 erhält (soll so ca. 4 Wochen dauern) gibt man diese in Deutschland auf dem Arbeitsamt ab und es wird das genaue Arbeitslosengeld berechnet.

Ich hoffe, dass keiner es braucht, aber wenn doch, so sollte es laufen.

LG Pips


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jayjay69
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11 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

nun habe ich aber gehört (?!), das man Arbeitslosengeld nach luxemburger Recht zuerteilt bekommt, also 80% etwa. Nach meiner Ansicht aber doch nur, wenn man einen Wohnsitz in L hat, oder ?

LG jayjay


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Panda100
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11 Jahren  ago  

Ja- was dachtest Du denn? Wäre schön, wenn wir alle fast ein volles Gehalt bekommen würden.

Traumhaft ohne arbeiten zu gehen. Es kommt immer drauf an, wo Du gerade wohnst. 😥


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info
3692 Messages

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11 Jahren  ago  

Der Hinweis ist nicht ganz falsch, ja es gibt die 80% für 3 Monate. Allerdings werden die vom Arbeitsamt nicht ausbezahlt sondern gehen in den Haushalt. Ausbezahlt bekommt man leider nur den Deutschen Satz.

Hintergrund ist hier das eigentlich Luxemburg nach EU Recht für arbeitslose Grenzgänger da ist und wir ja auch hier in der ALO Versicherung einzahlen. Luxemburg hat sich aber mit der o.g Vereinbarung mit Deutschland aus seiner Verantwortung freigekauft und wir schauen alle gemeinsam in die Röhre.

Falls es einen juckt, Schäuble hat das unterschrieben und jeder darf sich doch in 4 Wochen schriftlich in der Wahlkabine bedanken.

von da an kann ja jeder weiter gucken.

http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=3775

http://brf.be/nachrichten/regional/75877/


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Panda100
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11 Jahren  ago  

Ohhhh - der war es also 😥


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nzcmaribel1720
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11 Jahren  ago  

Hallo werte Mitglieder ,

bin auf diesen Thread gestoßen und hätte eine Frage, ich bin ich seit dem 01.01.17 Arbeitslos und habe nun das Formular U1 von der ADEM zugeschickt bekommen. Nachdem ich dies gelesen habe ist mir auf aufgefallen das auf Seite 4, Punkt 6 steht : "Der die Inhaber/in hat keinen Anspruch auf Arbeitslosenleistungen gegenüber dem Träger, der dieses Dokument austellt, weil :

- Nach Recht des betreffenden Staats kein Anspruch besteht. "

Wie habe ich das zu verstehen? Bekomme ich aus Luxembourg keine Leistungen aber aus Deutschland oder bekomme ich gar keine Leistungen?


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Ross
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11 Jahren  ago  

Kann man doch suchen, etwa http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=6628


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nzcmaribel1720
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11 Jahren  ago  

"Kann man doch suchen, etwa http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=6628"

Und wo wird dort genau meine Frage spezifisch beantwortet?

Edit: Hat sich geklärt, bedeutete nur dass ich aus Deutschland Leistungen bekomme aber nicht aus Louxemburg.


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abc123
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11 Jahren  ago  

ganz einfach, AL-Geld von dt. Agentur für Arbeit bei Wohnsitz in D