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Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Forum / Arbeitswelt

Hauptjob in Lux / Minijob in Deutschland  

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Kasimir2001
54 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo, kann mir jemand verlässliche Informationen geben, wie es sich bezüglich Steuern und Sozialabgaben verhält, wenn man in Lux als Grenzgänger vollzeit beschäftigt ist und zusätzlich einen Minijob in Deutschland aufnehmen will?


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Alex124
136 Messages

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16 Jahren  ago  

Beim Minijob (bis 400€) zahlt doch der Arbeitgeber sämtliche Sozialabgaben für dich, egal wo du sonst arbeitest.


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Hallo

mir wurde gesagt das du in D keinen minijob haben darfst, wenn du in L hauptberuflich arbeitest. Das hat etwas mit den Sozialabgaben zu tun. Die in L wollen das nicht. Du kannst ganz schön ärger bekommen, ich habe es daraufhin lieber gelassen.


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bejuto
8 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallöchen, also ich arbeite seit 7 Jahren hauptberuflich in Luxemburg und habe seit Oktober einen Minijob in Deutschland ich habe mich beim Steuerberater (Deutschland) erkundigt und ich darf bis einschl. 400,- € in Deutschland verdienen ohne irgendwelche Angaben, Zugaben oder soziale Abgaben zu machen. Deswegen hat Deutschland das mit dem Minijob gemacht, damit die Ilegalität nicht weiter steigt, mein Arbeitgeber in Luxemburg, weiss nichts davon, wofür auch ich muß ihm keine Rechenschaft abgeben was ich in meiner übrigen Freizeit tue, ohne den Betrieb zu schädigen. Mein Arbeitgeber in Deutschland allerdings weiss das mein Hauptberufstätigkeit in Luxemburg ist und egal was passiert, den werde ich vor ziehen, er zahlt für mich meine Sozialabgaben allerdings ohne Rente, die könnte ich zusätzlich für ein paar Euro machen, will ich aber nicht, weil ich erst einmal schauen will ob ich das zusätzlich alles packe. :shocked:


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Kasimir2001
54 Messages

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16 Jahren  ago  

Also das ist nun die Antwort der Minijob-Zentrale: • Hauptbeschäftigung in einem anderen EWR-Staat, Nebenbeschäftigung in Deutschland, Wohnort in Deutschland: Es gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Da es bei Mehrfachbeschäftigungen auf den Wohnort ankommt, sind in diesem Fall selbst dann die deutschen Rechtsvorschriften anzuwenden, wenn die Hauptbeschäftigung im Ausland ausgeübt wird. Das bedeutet, wie oben beschrieben, dass Grenzgänger wohl keiner zusätzlichen Beschäftigung nachgehen können; es gibt jedoch anscheinend soetwas wie eine Ausnahmeregelung gemäß EG-VO 1408/71 nach Artikel 17


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oernie
1263 Messages

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16 Jahren  ago  

bejuto: mein Arbeitgeber in Luxemburg, weiss nichts davon, wofür auch ich muß ihm keine Rechenschaft abgeben was ich in meiner übrigen Freizeit tue, ohne den Betrieb zu schädigen.

Ich wäre mir da aber gar nicht so sicher. Hast Du in Deinem Arbeitsvertrag nachgesehen ob nichts über bezahlte Nebenaktivitäten drin steht? Dein Hauptarbeitgeber geht davon aus dass Du Dich in Deiner Freizeit erholst und bei ihm 100% einsatzfähig bist. Wenn Du nebenbei arbeitest ist das nicht mehr der Fall. Es geht ihn schon was an ob Du in Deiner Freizeit zusätzlich arbeitest oder nicht.


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Kasimir2001
54 Messages

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16 Jahren  ago  

Es geht hier insbesondere auch nicht darum, ob der Arbeitgeber informiert ist oder nicht; es geht hier vielmehr um Änderungen in der Sozialversicherungspflicht. Demnach ist der lux. Arbeitgeber verpflichtet in Deutschland eine Betriebsnummer zu beantragen und Sozialversicherungsbeiträge auf Grundlage der deutschen Rechtslage an z.B. die BfA abzuführen; dementsprechend hat die Nebenbeschäftigung direkte Auswirkung auf das Nettogehalt der Hauptbeschäftigung in Luxembourg


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Also ich hatte bis vor kurzem auch noch einen Minijob in Deutschland, den ich allerdings, von meinem damaligen Arbeitgeber habe genehmigen lassen. Ich hab als ich damit angefangen habe bei der Krankenkasse in Deutschland angerufen, die haben mich an die Bundesknappschaft verwiesen. Dort hab ich dann angerufen und von denen "grünes Licht" bekommen. Man sagte mir, wenn ich in Deutschland nicht mehr als 400 Euro verdiene und auch sonst kein in Deutschland zu versteuerndes Einkommen habe, kann ich diesen Job ausüber. Die Anfallenden Pauschalbeiträge würde ja der Arbeitgeber zahlen