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Forum / Arbeitswelt

HAUPTBERUFLICH LUX + NEBENJOB IN Deutschland?  

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Uschiii
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2 Jahren  ago  

Hi,

 

ich arbeite seit 6 Jahren in Lux. Seit diesem Jahr wurden meine Arbeitszeiten reduziert, deswegen würde ich gerne mein Gehalt aufbessern.

 

Ich habe schon mit dem deutschen Finanzamt telefoniert, die meinten es wäre wohl kein Problem einen Minijob in Deutschland zu machen, weil dieser ja steuerfrei ist, aber die waren sich auch nicht ganz sicher.

 

Das Steueramt in Lux sagt, dass es auch nicht problematisch sei, aber da habe ich leider schon von jedem was anderes gehört.

 

Daher meine Frage:

 

Kennt sich jemand damit aus?

 

Ist vielleicht jemand in der selben Situation und weiß ob sich das lohnt?

 

 

 

 

Vielen Dank 😊

 

Alex


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3730 Messages

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2 Jahren  ago  

Nun ja, einen Mini-Job kannst du als Grenzgänger leider nicht machen. Es handelt sich steuerrechtlich ganz normal um einen zweiten Arbeitsplatz den du mit deinem Steuersatz unter Berücksichtigung des Progessionsvorbehalt in Deutschland und Luxemburg angeben musst. Auch bei der Sozialversicherungspflicht geht es nicht nach den Pausch-Beträgen des Mini-Job, hier müsste dich dein deutscher Arbeitgeber für die Rentenversicherung zB in Luxemburg anmelden und den normalen Satz abführen.

Da das alles nicht ganz so einfach ist winken die deutschen AG meistens ab. Wenn du es gerne genau nachlesen möchtest findest du die Erklärung auf der page vom Hr Wonnebauer.


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Fredde
366 Messages

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2 Jahren  ago  

Von einem Minijob würde ich abraten aus den Gründen die Info genannt hat aber es geht viel einfacher. Du kannst das als Selbständiger machen. Und damit bist du nicht in DE sozialversicherungspflichtig und auch nicht in LUX solace du weniger als 1/3 sozialer Mindestlohn als Einkommen hast. Steuern musst du natürlich in DE zahlen und auch eine Steuererklärung machen. Da kommt man nicht drum herum. DA musst du dann auch dein Einkommen in LUX angeben und umgekehrt auch.

Grundsätzlich mache ich das seit mehr als 12 Jahren so und es gab noch nie Problem weder mit dem Finanzamt noch mit der Sozialversicherung.