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Forum / Arbeitswelt

Halbtagsjob in LU / Halbtagsjob DE  

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Wasserband
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9 Jahren  ago  

Hallo ans Forum,

habe aktuell eine 50% Stelle in Lux und überlege, die restlichen 50% mit einer Stelle in DE "aufzustocken". Bin verheiratet, Ehepartner arbeitet in Lux. Gibt es steuerlich relevante Sachen zu beachten ? Muss in Lux der AG über den zweiten Job generell informiert werden (Ist was ganz anderes, kein Mitbewerber o.ä.)

Danke für eure Hilfe


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9 Jahren  ago  

Das Thema haben wir hier bereits mehrfach ausführlich behandelt, von daher beschränke ich mich auf das wohl wichtigste Thema.

Das Sozialversicherungsrecht für dein Einkommen aus Luxemburg fällt nach EU Recht komplett an Deutschland. Dh es müssen die deutschen Sätze der KV, RV, PV und ALV abgeführt werden und die sind ja wie allgemein bekannt höher als in Luxemburg. Daher wird der Arbeitgeber sowieso über den Job in Deutschland informiert werden.

Das Delta zwischen den Sätzen in Luxemburg und Deutschland muss natürlich bezahlt werden und es sollte jedem klar sein das dieser Betrag nicht vom AG aus Luxemburg kommen wird.

Das Steuerrecht bringt leider keinerlei Vorteile.


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Wasserband
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9 Jahren  ago  

Hallo info,

herzlichen Dank ...dachte ich mir schon in die Richtung ...nur leider kenne ich keinen, der mal mit einem "Realitätsbeispiel" anhand persönlicher Erfahrungen berichten könnte und damit Fakten schafft ... nun ja. Dir nochmals Danke


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9 Jahren  ago  

In der Vergangenheit war das auch nie wirklich ein Thema, aber seit die Finanzämter von Luxemburg und Deutschland besser vernetzt sind und auf der deutschen Seite die Sozialversicherungstäger in dieses System eingebunden wurden ist eine neue Zeitrechnung angebrochen.

Das erste und bekannteste Beispiel bilden die Rentner die ruck-zuck Post von der KV bekommen haben.


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Fredde
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9 Jahren  ago  

Was meinst du mit Fakten? Fakt ist die entsprechende EU Verordnung die die so sozialen Sicherungssysteme in der EU harmonisiert und deren Anwendung regelt. Referenzen in den entsprechenden Diskussionen hier im Forum. Und jeder der die kennt wird es vermeiden mehr als 25% in DE unselbständig beschäftigt zu sein. Bei einer selbständigen Beschäftigubg ist das aber was anderes, das wurde hier im Forum auch schon sehr breit erklärt.


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Wasserband
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9 Jahren  ago  

Allen vielen Dank. Mit "Fakten" meinte ich: Mit konkretem Beispiel eines "möglichen reelen Falles" meinte ich z.B.: Verdiene 1.400 EUR Brutto in LU, davon zahle ich X Steuer, X Abgaben etc in Lu. In DE verdiene ich auch 1.400 Brutto, davon zahle ich X Steuer, X Abgaben etc. in DE

Am Ende des Jahres mache ich eine Steuererklärung (in DE!) ... Ich wurde vom Sozialversicherungsträger in DE angeschrieben und gefragt, ob ich weitere Einkünfte in LU neben DE habe. Woher die das überhaupt wissen ? Dies habe ich, korrekt wie ich bin, natürlich bejaht. Daraufhin musste ich auf mein Gehalt in LU deutsche Krankenversicherung, Rentenversicherung etc. zahlen. ... Das habe ich dann dem lux. Sozialversicherungsträger gemeldet. Der kennt den Umstand nicht und ist auch nicht bereit, auf seine ihm zustehenden Abgaben zu verzichten ...was ich sogar verstehe ...Nur ich zahle jetzt ALLES zweimal ...und bekomme später hoffentlich zweimal Rente ...:-) Oder auch nicht, weil ja dann durch die DE Rente automatisch auf die LU Rente Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen ist ...

Dieses fiktive Beispiel hätte ich mir erhofft ... höre eben immer nur: Gibt neue EU Verordnung, pass auf, Ämter tauschen sich aus ..., 25 % Regel ...lass die Finger davon ...

Nun - denke es wird ungelöst bleiben


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mimsafreddi1
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9 Jahren  ago  

"Nun - denke es wird ungelöst bleiben" Nun - denke ein Gang zum Spezialisten ist ratsam (zB Steuerberater Kessler, Echternach)


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Wasserband
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9 Jahren  ago  

Hallo mimsafreddi1,

ein Steuerberater ? Den habe ich, sogar einen guten, der sich mit der Grenzgaengerproblematik auskennt. Daher habe ich das Thema Steuern auch nur angeschnitten. Die große "Herausforderung" ist ja der Punkt mit den Sozialabgaben, die dann auf das LU Gehalt anfallen sollen - und ab der Frage wird der Steuerberater an die entsprechenden Behörden verweisen ...ist ja kein Steuerthema ... Vielleicht rufe ich den Kessler ja trotzdem an - Danke


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9 Jahren  ago  

Hier nochmals zum Nachlesen für alle die mehr erfahren möchten:

http://wfg.be/cms/upload/downloads/UNTERNEHMENSGRUENDUNG/Formalitaeten/Neu_EU-Verordnung_zur_Sozialversicherungskasse_seit_dem_01__Mai_2010.pdf


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Wasserband
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9 Jahren  ago  

Danke info. Da steht es Zusammengefasst. Habe den Gesetzestext nicht gelesen. Jetzt fehlt mir nur noch mein "lebendiger Fall", der mir sagt, wie es bei ihm mit den Sozialabgaben auf das LU Gehalt gelaufen ist ...


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9 Jahren  ago  

Dazu muss man ein paar Fakten rund um das Thema beachten. 1. erst seit 2014 existiert der automatische Datenabgleich zwischen den Finanzämter und den Versicherungsträger in Deutschland. 2. erst mit den Steuererklärungen für das Steuerjahr 2014 werden die ersten Fälle gefiltert. 3. erst seit diesem Jahr gleichen Luxemburg und Deutschland die Daten ab.

Das erklärt warum seit 2010 praktisch keine Kontrolle existierte und niemand wirklich aufgefallen ist. Hierzu muss man jedoch beachten das Leute die in Zukunft ausgefiltert werden nach den Verjährungsfristen bis zu 5 Jahre rückwirkend bezahlen müssen.

Zu deiner Frage nach einem Beispiel kann ich aus meinem Umfeld nur von einem Fall berichten und der Endet mit der Ablehnung des AG von Luxemburg für den zweiten Job in Deutschland. Zuviel Verwaltungsaufwand.

Ich frage aber mal kurz meinen Bekannten bei einer deutschen KV ob die Beispiele haben.


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Wasserband
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9 Jahren  ago  

Hallo info,

super, dass du dich so reinhängst ...denke viele können die Tragweite dieser Geschichte noch gar nicht abschätzen. Aussitzen wird hier manchen böse aufstossen - sollte er "auffallen". Dann bin ich gespannt, was dein Bekannter sagt. Das mit der Ablehnung des AG in LU ist natürlich nachvollziehbar, aber bestimmt keine Lösung für die Zukunft


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9 Jahren  ago  

Mein Bekannter kennt keine Fälle bei denen ein Grenzgänger für zwei verschiedene Arbeitgeber tätig ist, er hat nur Fälle bei denen der Arbeitgeber in Luxemburg ansässig ist und der Mitarbeiter mehr als 25% ausserhalb von Luxemburg beschäftigt ist. Hier handelt es sich aber auch um ein Unternehmen und da ist die Bereitschaft für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand im Eigeninteresse der Firma.

Ich habe noch einen Hinweis erhalten über eine Übergangsfrist von max 10 Jahren:

"Personen, die nach den Bestimmungen der neuen VO 883/2004 den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates unterliegen als nach Titel II der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71, bleiben während maximal zehn Jahren weiterhin den Rechtsvorschriften gemäss Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 unterstellt, solange sich der zugrunde liegende Sachverhalt nicht ändert (Art. 87 Abs. 8 VO 883/200"

Dh nur Arbeitsverträge die nach 2010 geschlossen wurden fallen unter diese Regelung und es ist schon erstaunlich das exakt zur Verjährungsfrist von 5 Jahren (2010 beschlossen, 2015 Beginn der Kontrolle) die technischen Möglichkeiten verfügbar sind um eine Datenbankabfrage zu erstellen.


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italia73
Luxemburg | 3 Messages

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9 Jahren  ago  

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