Hallo, in unserer Firma werden alle Servicefahrzeuge mit einem GPS-Tracking-System ausgerüstet. Ist das zulässig? Wo kann man sich in Luxemburg hinsichtlich Datenschutz für Arbeitnehmer erkundigen oder gibt es hierzu schon ein Gesetz? Besten Dank für eure Antwort. Gruss Denisk
http://www.nsa.gov/[/url] http://www.bnd.bund.de/DE/_Home/home_node.html[/url]
Ok das musste sein. Ernsthaft: ich würde zunächst bei der Gewerkschaft nachfragen. Die sollten wissen was erlaubt ist und was nicht. (ich weiß das bei Speditionen die Fahrzeuge schon lange und häufig GPS-gestützt verwaltet werden, das scheint also zulässig zu sein)
Ich sehe ehrlich gesagt nicht, was dagegen sprechen sollte, wenn der Besitzer eines Fahrzeugs dieses mit einem System ausstattet, welches ihm im Falle eines Diebstahls ermöglicht, das Fahrzeug wiederzufinden. Datenschutz hin oder her: wer ein Servicefahrzeug bewegt, der tut dies i.d.R. im Rahmen seiner Arbeitszeit, und da hätte im Zweifelsfalle der Arbeitgeber ebenfalls ein Recht zu erfahren, was sein Angestellter in seiner Arbeitszeit macht. Oder für den Fall, dass der Arbeitnehmer das Fahrzeug für den Arbeitswegs mit nach Hause nehmen kann, dann hat der Arbeitgeber (=Besitzer des Fahrzeugs) ebenfalls ein Recht darauf, sich zu versichern, dass das Auto nur zu dem genehmigten Zweck benutzt wird.
Und abschließend mal unter uns: diejenigen, die mit einer solchen Maßnahme ein Problem haben, sind überlicherweise auch genau diejenigen, die die Gründe für solch eine Überwachungsmaßnahme liefern.
Bei Speditionen ist es schon lange im Einsatz… andere Zeiten sind nun mal vorbei… Warum und deshalb… ist unter folg. Link gut erklärt, s. auch unter Betriebsvereinbarung, worauf man als Arbeitnehmer achten soll.. etwas älter aber m.E. gut geschildert http://www.mbds-hamburg.de/satellitenortung-gps.html
Entweder "Man geht mit der Zeit, … oder man geht mit der Zeit…." 😉 Ich weiß nicht mehr, wer diesen Satz gesprochen hat (Personalchef der Bahn??) aber … irgendwie habe ich den nie vergessen….
wende Dich an die Datenschutzkommission. http://www.cnpd.public.lu/fr/index.html
Das GPS Tracking ist legal sofern der Arbeitgeber den Arbeitnehmer darüber informiert das dieses System eingebaut ist. Hier hat der Arbeitgeber das wohl schon gemacht und damit ist das absolut legal abgelaufen.
In sehr guten Betrieben wird noch erklärt welcher Umfang an Daten zu welchen Zwecken erhoben werden und wie lange diese gespeichert bleiben - das ist allerdings eher eine freiwillige Sache die zur Förderung des Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dient.
Das GPS Tracking ist legal sofern der Arbeitgeber den Arbeitnehmer darüber informiert das dieses System eingebaut ist. Hier hat der Arbeitgeber das wohl schon gemacht und damit ist das absolut legal abgelaufen.
In sehr guten Betrieben wird noch erklärt welcher Umfang an Daten zu welchen Zwecken erhoben werden und wie lange diese gespeichert bleiben - das ist allerdings eher eine freiwillige Sache die zur Förderung des Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dient.