Hallo,
zwei Fragen: 1.) Gilt der Bankentarifvertrag flächendeckend oder nur für die Vertrag gelisteten Banken? 2.) Gilt der Tarifvertrag für die Finanzbranche, also z.B. auch für Fondsgesellschaften?
Gruß Schwuppdiwupp
Hallo,
zwei Fragen: 1.) Gilt der Bankentarifvertrag flächendeckend oder nur für die Vertrag gelisteten Banken? 2.) Gilt der Tarifvertrag für die Finanzbranche, also z.B. auch für Fondsgesellschaften?
Gruß Schwuppdiwupp
Er gilt nur für genau die im Vertrag abgedruckten Unternehmen, alle sonstigen Banken, Fondsgesellschaften etc. können sich aber natürlich an den dort festgeschriebenen Regeln orientieren und diese als Vertragsbestandteil des Arbeitsvertrags aufnehmen, Anspruch darauf hat man allerdings nicht.
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