logo site
icon recherche
Forum / Arbeitswelt

Gilt "Zusätzliche Urlaubstage für Feiertage, die auf ein Wochenende fallen" für alle?  

Profilbild von
luxfuchs
13 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Ihr liebe Leut',

im hiesigen Artikel  https://www.diegrenzgaenger.lu/arbeit/brueckentage-mit-luxemburgs-feiertagen/ schreibt Eddy Thor: "Viele Feiertage fallen im Jahr 2020 aufs Wochenende. Arbeitnehmer in Luxemburg bekommen dafür einen anderen Tag frei."

Ist dies eine gesetzliche Regelung, die jedes Lux-Unternehmen seinen Arbeitnehmern zugestehen muss (analog Indexerhöhung)? Ich war bisher bei einer Investmentgesellschaft beschäftigt, die diese Regelung anwendete (und z.B. auch zusätzl. Urlaubstage, wenn man mehr als 25 Jahre gearbeitet hat, über 50 ist etc., gewährt hat, dies ist jedoch dem Bankentarifvertrag zu verdanken, den die Firma beherzigt hat).

Habe vor einiger Zeit den Arbeitgeber gewechselt, und da heißt es: 30 Urlaubstage/Jahr - that's it! Also doch kein MUSS für den Arbeitgeber?

Danke im voraus für euer unglaubliches Wissen! ;o)

Der Luxfuchs


Profilbild von
Seonaid
139 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Ja, das ist gesetzlich - Wenn ein Feiertag auf Samstag bzw. Sonntag fällt und an diesen Tagen normalerweise nicht gearbeitet wird, erhält der Arbeitnehmer einen zusätzlichen Tag frei, der idR innerhalb von 3 Monaten genommen werden muss. Letzteres kann variieren, in unserer Firma z. B.  werden diese Tage einfach dem Urlaubskonto hinzugebucht.

https://guichet.public.lu/de/entreprises/ressources-humaines/temps-travail/gestion/travail-jours-feries.html