Gibt es, analog zu den Kündigungsfristen, eine Frist die man als AN einhalten muss, wenn man in L in Rente geht? Hat man einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber?
"Der Arbeitsvertrag endet von Rechts wegen an dem Tag, an dem dem Arbeitnehmer eine Altersrente zuerkannt wird, spätestens aber mit dem vollendeten 65. Lebensjahr, sofern er Anspruch auf eine Altersrente hat."
siehe auch: https://itm.public.lu/de/questions-reponses/droit-travail/themes-particuliers/e/e2.html
Eine Kündigung muss nicht ausgesprochen werden, allerdings wäre es sicherlich fair, wenn man bei einer vorzeitigen Altersrente den AG *rechtzeitig* informiert.
Und um die 2. Frage auch mit dem entsprechenden Text zu bestätigen: