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Forum / Arbeitswelt

Gibt es eine Abfindung nach Arbeitsunfall ?  

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filip
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12 Jahren  ago  

Guten Abend,bitte um Ihre Hilfe.Ich hatte vor ca.2 Jahren einen Arbeitsunfall,ich fiel 4 m vom Gerüst und brach mir 4 Wirbel.Wurde im Hopital Kirchberg operiert ,mir geht es bis heute aber noch nicht sonderlich gut.Durch eine vorherige Krankheitsgeschichte wurde meinem Arbeitgeber nahe gelegt,dass ich weder Arbeiten auf einem Gerüst,einer Leiter oder über Kopf verüben darf.Aber das interessierte mein Firma herzlich wenig und ich wurde weiterhin dort eingeteilt wo ich nötig war.Dann fiel ich vom Gerüst.Ich war wie Sie sich vorstellen können ja lange Krankgeschrieben und meine Firma teilte mir in einem Tel.Gespräch mit das nach einer gewissen Zeit das Arbeitsverhältniss bei solanger Krankheit automatisch endet.Was vielleicht noch wichtig wäre,ich war seit 14 Jahren dort beschäftigt.Ich verlor meine Arbeit und kam vor ca. 6 Monaten in ein Wiedereingliederungsprogramm.Das ich erhebliche finazielle Schwierigkeiten seit dem habe,können Sie sich vorstellen.Nun meine Frage.Habe ich denn keinen Anspruch auf eine Abfindung,denn meine Firma ist doch Schuld dass ich nun ein halber "Krüppel" bin,meine Arbeit verloren habe.Kein Wort kommt von denen.Weiß jemand von Ihnen einen Rat ? oder hat jemand Erfahrung in einer solchen Sache.Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Tipps .Viele Grüsse und herzlichen Dank im vorraus.


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

So schlimm das auch ist: eine Abfindung nach Arbeitsunfall gibt es nicht. Du hast nur Anspruch auf die gesetzliche Sozialversicherung - ergo Wiedereingliederung (Reclassement) oder Invalidenrente.

Was ist nicht verstehe, ist, warum du im Rahmen einer Wiedereingliederung finanzielle Schwierigkeiten hast. Während der Wiedereingliederung zahlt das Arbeitsamt den Differenzbetrag (so fern es einen gibt) zum alten Lohn - du hast also keine Einbussen.


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Ja, da kann ich mich dem Vorredner nur anschliessen. Verstehe ich auch nicht! Wenn man im Reclassement ist, dann erhält man die Differenz zum alten Lohn, man hat keinerlei Einbussen. Und erhält man über das Reclassement keine geeigneten Job (die Zeiten, bis wann ein Job gefunden werden muss, weiss ich leider nicht mehr, aber da findet sich bestimmt auf guichet ein Passus) so erhält man dann die Invalidenrente; die entspricht natürlich nicht dem alten Lohn - sondern wird nach verschiedenen Faktoren bestimmt. Stellt man diesen Antrag bei der Rentenkasse so erfährt man die Höhe der zu erwartenden Rente.

Bist Du denn nicht in einer Gewerkschaft, die Dir das ganze Prozedere einmal erklären können?


Profilbild von message_count_500
PsstGeheim
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12 Jahren  ago  

Ich sehe das Problem in folgendem Punkt. Du hast nach der ersten Krankengeschichte doch sicher auch mitgeteilt bekommen, dass du nicht mehr auf Gerüsten oder über Kopf arbeiten darfst, oder ? Du hättest also sagen müssen, nein, lieber Arbeitgeber, das und das darf ich nicht, mache ich nicht. Natürlich wissen wir alle, was dann passiert wäre, er hätte dich gleich entlassen, auf welchem Weg auch immer. Aber jetzt nach dem Gerüststurz fürchte ich, kannst du dich nicht darauf berufen, dass der AG allein an allem Schuld ist, eine Teilschuld wirst dich wahrscheinlich ebenfalls treffen. Was nicht heisst, das dir nichts zusteht. Hier geht es m.E. eher um einen Schadensersatz durch den AG oder dessen Unfallversicherung.

Deswegen kann auch ich dir nur raten, geh schnellstens zu einem Anwalt oder zur Gewerkschaft, auch um evtl. Verjährungsfristen nicht ablaufen zu lassen.


Profilbild von member_5_year
Luxifee
Trier | deutschland | 160 Messages

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12 Jahren  ago  

aber er hat doch geschrieben "Durch eine vorherige Krankheitsgeschichte wurde meinem Arbeitgeber nahe gelegt,dass ich weder Arbeiten auf einem Gerüst,einer Leiter oder über Kopf verüben darf.Aber das interessierte mein Firma herzlich wenig und ich wurde weiterhin dort eingeteilt wo ich nötig war..." also war die firma sehr wohl darueber informiert... :-/ das ist doch wichtig.


Profilbild von message_count_500
PsstGeheim
764 Messages

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12 Jahren  ago  

Natürlich war die Firma informiert, er als AN aber garantiert auch. Und dann geht auch er das Risiko ja selbst ein, wenn er trotzdem die Arbeiten ausführt. Dann kann er nicht die ganze Verantwortung abschieben.


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Grenzhopper
894 Messages

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12 Jahren  ago  

"Nahelegen" gibts net! Entweder man ist berufstauglich für verschiedene Arbeiten oder nicht. Es kommt vor das der Arbeitsarzt einen "bedingt" untauglich schreibt, aber unter ALLEN Umständen ist da kein Platz für Ermessensspielraum des AG oder AN.