Hallo Zusammen. ich habe diesbezüglich hier leider nichts finden können. Daher der neue thread.
Den Antrag auf Diplomanerkennung gibt es meines Wissens nach nur in franz. Sprache.
Hier wird u.a. diffierenziert zwischen "infirmier" und "infirmier gradué"
Jetzt höre ich öfters ersteres wäre in Lux lediglich gleichzusetzen mit "Krankenpflegehelfer" und letzgenanntes setze ein Studium voraus.
Meine Frage wäre demnach, was ich in meinem Fall, "examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger", richtigerweise ankreuze.
Danke schonmal im Vorraus.
Gruß, Marc