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SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Arbeitswelt

Gesetzlicher Mindestlohn Teilzeit  

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revolting
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15 Jahren  ago  

Hallo,

ich müsste wissen wie es mit dem gesetzlichen Mindesturlaub ist wenn eine Person in Luxemburg eingestellt wird die nur einen Tag in der Woche 6 Std. arbeitet. Wenn Anspruch auf 25 Kalendertage Urlaub besteht wäre die Kraft das halbe Jahr nicht da?! Kann leider nirgens etwas zu diesem Thema finden.

Vielen Dank im Voraus


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chicka
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15 Jahren  ago  

25 Urlaubstage beziehen sich auf eine Vollzeitstelle (40 Std.) Der Urlaub bei einer Teizeitstelle wird anteilig berechnet. Demnach wären es bei 6 Sdt./Woche etwa 4,5 Urlaubstage im Jahr. Ich weiß allerdings nicht, ob es nicht eine Mindestanzahl an Stunden gibt, die man in der Woche arbeiten muss, um überhaupt Anspruch auf bezahlten Urlaub zu haben. Hat man bei einem 400 Euro-Job in Deutschland in der regel ja auch nicht.

Soweit ich weiß muss man übrigens mindestens eine halbe Stelle in Lux haben, um dort Sozialleistungen zu beziehen. Ich wurde mal gefragt, ob jemand, der 4 Sdt. die Woche in Lux arbeiten würde, Anspruch auf das Kindergeld hat..... KLARES NEIN (eigentlich logisch).


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SmallSlinky
51 Messages

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15 Jahren  ago  

Hallo, auf der Seite der ITM findet Ihr eine Tabelle im PDF-Format die Antwort auf Euer Problem gibt:

http://www.itm.lu/droit-du-travail/salaries-occupes-a-temps-partiel/

Tableau I sind die Mindesturlaubstage und Tableau II die Mindestfeiertage die bezahlt werden müssen! .... schon lustig was so in Luxembourg bezahlt werden musssssss. Grüße


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revolting
81 Messages

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15 Jahren  ago  

Super das ist die Info die ich gebraucht habe.

DANKE!