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Forum / Arbeitswelt

gesetzlicher Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer?  

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Molli82
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12 Jahren  ago  

Hi, bin seit ca. 5 Jahren als Maler und Lackierer ( qualifizierter Geselle ) in Luxemburg beschäftigt und möchte gerne wissen ob der gesetzliche Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gezahlt werden muss und ob ich auch das volle anrecht darauf habe? oder gibt es da auch andere Verträge oder Reglungen? habe da überhaupt keine Ahnung, weil ich nämlich ca. 250 Euro unter dem gesetzlichen Mindestlohn verdiene. Würde mich sehr freuen wenn mir da jemand weiterhelfen könnte!!!

Mfg


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Moin, da gibt es normalerweise keine Ausnahmen, im Gegenteil, wenn der Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlt, riskiert er eine empfindliche Strafe. http://www.ogbl.lu/de/ce-quil-faut-savoir/questions-courantes/[/url] http://www.ogbl.lu/ce-quil-faut-savoir/securite-sociale/parametres-sociaux/[/url] Demnach solltest du 13,- die Stunde brutto verdienen (= 2249,-/Monat bei 173 h/Monat), unter der Voraussetzung, das dein (deutscher?) Gesellenbrief in L anerkannt wird. Am besten wendest Du dich an die Gewerkschaft bzw. sprichst mit deinem Chef mal drüber.


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Dein gesellenbrief einfach beim Ministerium anerkennen lassen. dann erst kannst du bei deinem Chef reklamieren.


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Molli82
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12 Jahren  ago  

Vielen lieben Dank für die Info!!! werde da mal direkt nachhaken!!!

Merci


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info
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12 Jahren  ago  

Ich würde mal sagen du hast dich bisher nie hierum gekümmert und folglich braucht dein Chef nicht mehr zu zahlen: http://www.men.public.lu/reco_diplomes/version_allemande/index.html

Also erst den link lesen und das machen was da drin steht, dann klappts auch mit dem Lohn. Und wenn das seit 5 Jahren nicht gemacht wurde, naja, dann rechne mal nach was dann an Kohle verschenkt wurde.

siehe hierzu auch: http://euroluxembourg.blogspot.de/2007_01_21_archive.html


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Molli82
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12 Jahren  ago  

also das heißt ich kann das Geld nicht rückwirkend wieder bekommen? das wäre echt schade um das schöne geld 🙁 aber den Mindestlohn muss er mir auf jeden fall zahlen oder ? hätte mich besser früher mal drum kümmern müssen habs erst letzten monat im volskfreund gelesen...

Danke!!!


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info
3714 Messages

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12 Jahren  ago  

Um es simpel zu machen, damit ein Rechtsanspruch besteht sind die Aktionen aus dem oben aufgeführten link zu machen - bis dahin ist es guter Wille vom Chef.

Also ist jeder Tag an dem es länger dauert ein verlorener Tag und ja, rückwikend gibt's nix. Tja, was soll ich sagen, es gibt gute Infoblätter die Ratschläge geben - zB von der IHK. Aber das würde wohl bedeuten das man sich zeitnah über den Schritt nach Lu zu gehen einlesen sollte.

Leider, wirklich leider ein Punkt um den sich zu wenige kümmern.


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Wie kann es sein dass man ein Forum braucht um über seine Rechte aufgeklärt zu werden ? Die Welt ist nun mal a priori nicht gut, da sollte man schon vorher wissen was gut und richtig ist....


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12 Jahren  ago  

Ich kann auch hier nur den Kopf schütteln - wie naiv manche Arbeitnehmer sind!:cool:


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Jupp69
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12 Jahren  ago  

Ja - naiv.

Also ab zum Chef! Kann dann aber sein sein das der Pinsel nicht mehr in L zu schwingen braucht.

Jupp


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Hat jemand einen Link oder eine Quelle für die Strafen die einen AG erwarten wenn er trotz Eintragung des Diplom Titels in das Register nicht den Mindestlohn zahlt? Würd mich mal interessieren denn de facto ist es ja dann Steuerhinterziehung da dem Staat Lux die höheren AG Beträge verloren gehen.


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ondskapt
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12 Jahren  ago  

Ja sowas gibt es. Nennt sich CODE DE TRAVAIL http://www.legilux.public.lu/leg/textescoordonnes/codes/code_travail/Code_du_Travail.pdf Chapitre II Salaire social minimum Art. L.222-1 unter Art.L.222-10 stehen die Sanktionen (von 251.- Eur bis 25.000.- Eur)


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Jupp69
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12 Jahren  ago  

Geil!

rund 250€ pro Monat miesen , macht 15000€ in 5 Jahre ( oder mehr!)

Wie kann man 5 Jahre in Ländchen rumstolpern und davon nix mitbekommen _ ??

Jupp


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ninjabunny
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12 Jahren  ago  

Wenn du deinen Gesellenbrief hast anerkennen lassen muss der Arbeitgeber ab der anerkennung den Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer bezahlen. Die differenz muss er dann nachzahlen. Aber mal andere Frage was ist das für ein Arbeitgeber der dich so schlecht bezahlt? Darüber würd ich mir mal gedanken machen du hätest den qualifizierten Mindestlohn von anfang an kriegen müssen.