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Forum / Arbeitswelt

Gesetz zur Kostenübernahme von Sprachkursen durch AG  

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Mimi2003
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16 Jahren  ago  

Hallo, habe erfahren, dass es ein neues Gesetz geben soll, welches besagt, dass Arbeitgeber die Kosten für private Kurse (z.B. VHS Sprachkurse) übernehmen müssen, wenn dies der Firma zugute kommt bzw. für den Beruf erforderlich ist.

Weiss jemand mehr darüber? Wie heisst dieses Gesetz und wird auch das Lernmaterial (Bücher usw) zurückerstattet? Danke.


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Luxi1
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16 Jahren  ago  

Mich würde das auch interessieren, daher hole ich den Thread mal wieder nach oben,

weiß da jemand was drüber?


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agulia
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16 Jahren  ago  

In der beschriebenen Form: totaler Unsinn. Wer soll im Übrigen entscheiden, was der Firma zugute kommt?


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Mimi2003
23 Messages

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16 Jahren  ago  

Auf jeden Fall habe ich schon einmal einiges darüber herausgefunden, siehe 080115-Informationsbroschüre (Ministere De L Éducation Nationale).


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Luxi1
645 Messages

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16 Jahren  ago  

Könntest du bitte angeben, wo man diese Broschüre findet? Idealerweise auf deutsch... danke!


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jfusenig
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16 Jahren  ago  

Hallo, dieses Gesetz gibt es in der Tat, http://www.legilux.public.lu/leg/a/archives/1999/0092/a092.pdf#page=1 Eine Broschüre habe ich nicht gefunden. Leider habe ich auch keine deutsche Übersetzung gefunden. Bei Nachfrage müsste ein Schulungsinstitut diese Information eigentlich weitergeben (das Gesetz ist von 1999!!!)

Der Arbeitgeber kann einen Prozentsatz von den Ausgaben die er in die Schulung seiner Arbeitgeber investiert hat vom Staat zurückerstattet bekommen. Konkret heisst das dass der Arbeitgeber diese Ausgaben bei der Steuererklärung absetzen kann.

MfG,

Jerry