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Forum / Arbeitswelt

Gekündigt und neuer Job  

Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Habe gerade ein Gespräch im Büro aufgeschnappt und kann es kaum glauben: Bekommt ein gekündigter Arbeitnehmer in L bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung den evtl. entstehenden Differenzbetrag (altes / neues Gehalt) bis zu einem Zeitraum von vier Jahren erstattet? Eine Kompensation soll nur dann erfolgen, wenn einem gekündigt wird - nicht bei eigener Kündigung. Wer weiß etwas davon oder bin ich etwa dem Flurfunk zum Opfer gefallen? Danke für jeden ernstgemeinten Hinweis.


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

ja, so was gibt es tatsächlich:

http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=5706&page=1#Item_4


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sheriff
161 Messages

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15 Jahren  ago  

Das gilt aber dann nur im Fall der Reklassierung. Und wenn ich das richtig verstehe, bedeutet Reklassierung in Lux, dass man eine Stelle auf Grund von Arbeitsunfähigkeit nicht mehr ausführen kann und somit intern (nach unten) versetzt wird oder eben gekündigt wird . Korrekt?


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

nein, das gilt nicht nur für die reklassierung. bei einem freund von uns ist das jetzt der fall. er bekamm letzte woche die kündigung. wenn ich das alles richtig verstanden habe, muß die bank bzw. firma einen sozialplan beantragen. und nur wenn dieser beantragt ist, d.h. die kollegen, die entlassen werden, in diesem sozialplan drin sind, dann erhält man 4 jahre lang den ausgleich zwischen altem und neuen gehalt. es muß nicht der gleiche job sein, dieser darf jedoch nur in luxemburg sein. so mein kenntnisstand. lasse mich aber gerne eines besseren belehren.


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Sandy
948 Messages

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15 Jahren  ago  

stimmt horn, aber der Gekündigte muss zusätzlich noch seinen Wohnsitz in Luxembourg haben, für Grenzgänger gilt diese Regelung meines Wissens nach nicht.


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rhodan
64 Messages

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15 Jahren  ago  

- nein der Gekündigte muss seinen Wohnsitz n i c h t in LUX haben, gilt auch für Grenzgänger! - bis max 48 Monate - der alte Ag muss dies beim Arbeitsdirektor beantragen (nur dieser entscheidet ob und wie lange man was bekommt) - wenn dem Antrag entsprochen wurde bekommt man einen Ausgleich vom alten zum neuen Gehalt (aber nur 90% und es gibt einen Höchstsatz der glaube ich bei ca. 4500 Euro liegt) :bigsmile:


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Sandy
948 Messages

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15 Jahren  ago  

und wieder mal was Neues gelernt....Danke 🙂


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rhodan
64 Messages

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15 Jahren  ago  

immer gerne...:cool:


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sheriff
161 Messages

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15 Jahren  ago  

Ist es zwingend notwendig, dass der Arbeitgeber einen Sozialplan vorlegt? Oder gilt dies auch, wenn der AG "einfach so" ein paar Arbeitsplätze abbaut?


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rhodan
64 Messages

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15 Jahren  ago  

Wir hatten keinen Sozialplan, unsere Bank befindet sich in Liquidation, aber wie es in LUX so üblich ist, ist nichts beständiger als die Lageänderung, will heissen, der Entscheid vom Arbeitsamt (welche Firma und wie lange) ist relevant und sonst nix, Fakt ist aber, dass diese Aide au Reemploi von dem AG beantragt werden muss, der Leute entlässt oder Insolvenz beantragt....


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Jumbo
SLS | D | 696 Messages

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15 Jahren  ago  

Stimt was Rhodan sagt. Das Unternehmen muss den Behörden bekannt sein...dass es kündigt. Also der AG sollte die Massnahme: Aide au réemploi beantragen. Der Arbeitnehmer erhält bei Genehmigung durch den Arbeitsminister....bei Finden eines neuen Jobs in Lux, der weniger gut bezahlt wird, einen Ausgleich, bis zu 90 % seines alten Gehaltes. Läuft über eine zweite Steuerkarte und monatlichem Antrag ausfüllen und bei der ADEM einreichen. Nur ein Problem: Finden eines neuen Jobs in Lux in dieser Krise. ABER es ist eine sehr feine und tolle Sache ...wieder mal ein dickes Lob an Luxemburg.


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toka
317 Messages

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15 Jahren  ago  

Wenn man extern Reklassiert wird, bekommt man den Ausgleich bis zur Rente bei dem Arbeitgeber. Wenn man die Stelle freiwillig wechselt erlischt die Ausgleichszahlung. Das gilt aber nur bei der "Externen Reklassierung" weil man die Krankheit ja immer hat. Bei Konkurs oder Sozialplan sind es nur 4 Jahre.