logo site
icon recherche
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Arbeitswelt

Gehaltsverhandlungen  

Profilbild von
pferd
31 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Also, spätestens dann, wenn man beim neuen AG seine Steuerkarte abgibt, weiss er das alte Gehalt, weil das dort nämlich eingetragen ist. Sogar dann, wenn man eine Ersatz-Steuerkarte bei der luxb. Behörde anfordert.


Profilbild von
EddieIrvine79
392 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Also auf meiner Steuerkarte ist meines Wissens nach kein Gehalt eingetragen!


Anonymous
Anonyme

Offline

11 Jahren  ago  

Ist es auch nicht. Hier wird die Steuerkarte mit dem Certificate de renumeration verwechselt.....


Profilbild von
LuxusFux
354 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

... welches der neue AG aber braucht, um die Steuerlast korrekt zu berechnen, zumindest wenn man unterjährig wechselt.


Anonymous
Anonyme

Offline

11 Jahren  ago  

Die Steuerlast ergibt sich ausschliesslich aus Steuerklasse und Einkommen - eventuell noch mit zusätzlichen Freibeträgen. Das vorherige Gehalt ist hier unerheblich, mit einer Ausnahme: wenn ein Gehalt natürlich extrem vom anderen abweicht - oder man einen exorbitanten Bonus bekommt - kann der AG bzw. dessen Fiduciare die Steuerlast im gleichen Jahr noch abmildern. Muß er / sie aber nicht.

Deshalb: den neuen AG geht das alte Gehalt nichts an!


Profilbild von
henkel12
248 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

wie oben schon geschrieben: Der AG braucht den Gehaltszettel nicht, darf aber fragen. Die Antwort auf diese Frage hängt ausschließlich von der Verhandlungsposition des Bewerbers ab!