Also, spätestens dann, wenn man beim neuen AG seine Steuerkarte abgibt, weiss er das alte Gehalt, weil das dort nämlich eingetragen ist. Sogar dann, wenn man eine Ersatz-Steuerkarte bei der luxb. Behörde anfordert.
11 Jahren ago
Die Steuerlast ergibt sich ausschliesslich aus Steuerklasse und Einkommen - eventuell noch mit zusätzlichen Freibeträgen. Das vorherige Gehalt ist hier unerheblich, mit einer Ausnahme: wenn ein Gehalt natürlich extrem vom anderen abweicht - oder man einen exorbitanten Bonus bekommt - kann der AG bzw. dessen Fiduciare die Steuerlast im gleichen Jahr noch abmildern. Muß er / sie aber nicht.
Deshalb: den neuen AG geht das alte Gehalt nichts an!