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Forum / Arbeitswelt

Gehaltserhöhung vs. Index Tranche Oktober  

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charly175
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11 Jahren  ago  

Hallo,

Ich wollte mich mal general erkundigen wie das mit der Erhöhung der Gehälter für alle Arbeitnehmer im Oktober 2013 ist - durch die Index Tranche werden ja alle Gehälter um 2,5% erhöht. Wie verhält es sich nun, wenn der Arbeitgeber eine Gehaltserhöhung macht auch im Oktober und sich hierbei darauf bezieht, daß diese Erhöhung erfolgt ist aufgrund der sehr guten Leistungen eines Arbeitnehmers - darf er dann die 2,5% Index Tranche einfach ignorieren?

Vielen Dank für Euren Input hierzu.

Lg,


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Grenzhopper
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11 Jahren  ago  

Hallo,

wenn die Gehaltserhöhung erst ab dem 1. Oktober gilt, ja.

LG,

GH


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charly175
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11 Jahren  ago  

okay danke für den Input - also auch wenn die eigentlich Gehaltserhöhung sich rein auf "sehr gute Leistung" bezieht?

Lg,


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Grenzhopper
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11 Jahren  ago  

Wäre schon besser wenn das etwas klarer wäre: 2,5% Erhöhung wegen Index + eben die Gehaltserhöhung wegen gutem Schaffens.

Aber rechtens ist es.

LG


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charly175
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11 Jahren  ago  

...mit rechtens meinst Du, der AG kann die Indextranche "ignornieren" und sagen diese ist in der Gehaltserhöhung wegen "gutem Schaffens" enthalten? Auch wenn man was Schriftliches in der Hand hat, daß sich die Gehaltserhöhung rein auf "gutes Schaffen" bezieht?

Also nach meiner Auffassung hat eine Index Tranche nichts mit einer "freiwilligen" Gehaltserhöhung zu tun, die der AG gibt.

LG


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Grenzhopper
894 Messages

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11 Jahren  ago  

Dann rate ich dir es drauf ankommen zu lassen, bei der nächsten Gehaltserhöhung wird sich dein AG mit Sicherheit dankend dran erinnern.

Für mich schien das "all inclusive" zu sein, wie gesagt, wenn du was Schriftliches hast, sprich Erhöhung von x % fürs gute Schaffen und dein AG verweigert dir jetzt die 2,5% Indexerhöhung dann finde ich das eher unglücklich.

Aber: jede aussertarifliche oder gesetzlich vorgegebene Gehaltserhöhung ist IMMER freiwillig, dein AG scheint sie halt etwas gestutzt zu haben, ob bewusst oder unbewusst, da musst du ihn fragen.

Beispiel: AG macht Ansage dass du ab 1. Oktober 10% mehr Gehalt kriegst weil du so ein fleissiger Mitarbeiter bist, dann kann das ganz gut sein dass er damit meinte 2,5% Index + 7,5% Erhöhung.

Rechtlich ist er im Endeffekt nur gehalten dir 2,5% auszuzahlen, denn seine Ankündigung ist nicht rechtlich bindend, sogar wenns schriftlich war.

LG,

GH


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charly175
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11 Jahren  ago  

okay vielen Dank für Deine Unterstützung - ich spreche auf jeden Fall mit meinem AG


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henkel12
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11 Jahren  ago  

charly175: okay vielen Dank für Deine Unterstützung - ich spreche auf jeden Fall mit meinem AG
Wenn der AG schriftlich eine Gehaltserhöhung wegen guter Leistung zusichert ist dies selbstverständlich rechtlich bindend - es sei denn, zwischen Ankündigung und Auszahlung hätte sich nachweislich herausgestellt, dass die Annahme guter Leistung falsch war. Eine Lohnerhöhung kann nicht mit der Indexerhöhung "verrechnet" werden. Dennoch ist es natürlich richtig, dass eine Erhöhung von 10% aus 7,5% tatsächlicher Erhöhung und 2,5% Index besteht. Wenn die Erhöhung im Oktober erfolgt, braucht der AG darauf jedoch den Index nicht anzuwenden. Grenzhopper hat aber natürlich recht mit dem Hinweis, dass sich der AG bei der nächsten Erhöhung oder einer Verlängerung des Arbeitsvertrages sicher an das Verhalten eines AN erinnern wird.


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Grenzhopper
894 Messages

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11 Jahren  ago  

Erläuterung: Wenn das Schriftstück als Abänderung (avenant) des Arbeitsvertrages zu bewerten ist, dann stimme ich henkel12 absolut zu, ich ging aber von einer Mail oder Ähnlichem aus und das wäre nicht bindend.

Als Abänderung des Arbeitsvertrages gilt ein Schriftstück das vom AG unterzeichnet ist und sich auf den Paragraphen des Arbeitsvertrages, in dem das Gehalt festgelegt wurde, bezieht. Bestenfalls soll dieses Schriftstück vom AN gegengezeichnet sein und in 2-facher Ausführung ausgestellt werden.

Sorry, ich war nicht klar genug in meinen Ausführungen.