Ich habe folgendes Problem. Arbeitgeber gewechselt, alter Arbeitgeber zahlt nun keinen Lohn. Mit der fadenscheinigen Begründung, die Lohnsteuerkarte 2008 läge nicht vor. Was stimmt, allerdings wollte er diese nie haben und hat in den ersten Monaten von 2008 anstandslos auch ohne Karte gezahlt.
Nun meine Fragen :
1. Wie sind die genauen Rechtsvorschriften, wo wann eine lstkarte sein muss, und was der arbeitgeber augrund dessen einbehalten darf ?
2. was muss ich tun, bevor ich klagen kann ?
3. anwaltspflicht ?
4. gibts sowas wie ein arbeitsgericht ?
5. Wenn ich nie eine Kündigung erhalten habe und selber auch nicht gekündigt habe, kann ich dann nicht für den gesamten Zeitraum Lohn verlangen ?
6. Wie klage ich in Luxemburg, kann ich das vor Gericht "alleine" machen ?
Vielen Dank schonmal für jede Antwort.