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Forum / Arbeitswelt

Gehalt nicht ausgezahlt  

Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Ich habe folgendes Problem. Arbeitgeber gewechselt, alter Arbeitgeber zahlt nun keinen Lohn. Mit der fadenscheinigen Begründung, die Lohnsteuerkarte 2008 läge nicht vor. Was stimmt, allerdings wollte er diese nie haben und hat in den ersten Monaten von 2008 anstandslos auch ohne Karte gezahlt.

Nun meine Fragen :

1. Wie sind die genauen Rechtsvorschriften, wo wann eine lstkarte sein muss, und was der arbeitgeber augrund dessen einbehalten darf ?

2. was muss ich tun, bevor ich klagen kann ?

3. anwaltspflicht ?

4. gibts sowas wie ein arbeitsgericht ?

5. Wenn ich nie eine Kündigung erhalten habe und selber auch nicht gekündigt habe, kann ich dann nicht für den gesamten Zeitraum Lohn verlangen ?

6. Wie klage ich in Luxemburg, kann ich das vor Gericht "alleine" machen ?

Vielen Dank schonmal für jede Antwort.


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Idschi
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17 Jahren  ago  

Hallo, entschuldige, aber das Ganze hört sich sehr komisch an. Der Arbeitgeber muß die ausgezahlten Löhne versteuern, also benötigt er eine Lohnsteuerkarte von Dir. Mit deiner Aussage, dass er dir mitteilte, er benötige keine, kannst auch du nicht argumentieren, da jeder weiss, dass es ohne Lohnsteruerkarte Schwarzarbeit ist. Ich kann dir nur Raten, deinem ehemaligen Arbeitgeber schnellstmöglich eine Lohnsteuerkarte nachzureichen. Alleine schon zu DEINER Sicherheit!


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Mein Arbeitgeber hat noch nie eine Originalsteuerkarte von mir erhalten, auch 2007 nicht.

Und meine neue Karte sollte ich doch meinem neuen Arbeitgeber geben, oder ?


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Soleil
505 Messages

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17 Jahren  ago  

eh - hat denn irgendwer für dich sozialversicherung gezahlt?

das da ist ein heftig heisses eisen - ohne lohnsteuerkarte arbeitest du ohne irgendeine grundlage! ausserdem wirst du zu dem höchstsatz besteuert, auch wenn du eigentlich niedriger steuerlich liegen könntest.


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Soleil
505 Messages

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17 Jahren  ago  

ich schnall hier gar nichts.

arbeitgeber gewechselt. was heisst das? hast DU den arbeitgeber gewechselt? oder hat die geschäftsleitung gewechselt? was jetzt?

und wenn du den arbeitgeber gewechselt hast, wieso hast du keine kündigung geschrieben?

also bei der schwammigen geschichte, in der scheinbar noch nicht mal die grundlegendsten rechtlichen notwendigkeiten von DEINER seite aus eingehalten wurden sehe ich irgendwie für eine klage keinen wirklichen rechtlichen raum.

sun


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discovery
435 Messages

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17 Jahren  ago  

Mich erstaunt hier manchmal wie naiv und unüberlegt manche Zeitgenossen mit ihrem Arbeitgeber und Arbeitsplatz umgehen.

Dabei steht es sogar deutlich auf der Lohnsteuerkarte dass sie unverzüglich dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss...


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Chucky
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17 Jahren  ago  

Hört sich wirklich alles sehr merkwürdig an! Gibt's überhaupt einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag??


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Soleil
505 Messages

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17 Jahren  ago  

klar, aber ich meine, wenn man schonmal der meinung ist man braucht diese gar nicht, wie soll man dann wissen, wohin die zu gehen hat *seufz*