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Forum / Arbeitswelt

Fristlose Kündigung. Und nun?  

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testate
44 Messages

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13 Jahren  ago  

Hallo ich habe mal eine Frage. Und zwar hat mein Mann am Samstag seine fristlose Kündigung bekommen. Und das nach 9 1/2 Jahren. Er hat als LKW-Fahrer gearbeitet, Wie verhält sich das nun. Bekommt er Arbeitslosen Geld? Wenn ja von wo? Von Deutschland weil er da gemeldet ist? Oder von Lux weil er arbeitet?Und dann muss er sich doch gleich arbeitslos melden? Da wir ja auch monatliche Ausgaben haben müßte ich das ganz schnell wissen, falls sich da jemand auskennt?:cry:


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Germanus
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13 Jahren  ago  

Hallo, er muß sich in LUX und D arbeitslos melden. Da ihr in D wohnt,werdet ihr auch das Arbeitslosengeld aus D bekommen. Ich will euch keine Angst machen,aber richte dich schon mal darauf ein, das es sehr viel weniger ist,als sein Lohn war. Es wird der Luxemburger Brutto zwar berechnet,aber halt in D versteuert, und dem entsprechend hoch sind die Abzüge. Es ist zum Glück schon 14 Jahre her,das ich das letzte mal Arbeitslos war, aber damals mußte ich Drei lange Monate warten,bis das erste Geld geflossen ist. Und das war "großzügiger Weise" ein Vorschuß des Arbeitsamtes,ich kam mir da vor wie ein Bettler 😥


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mandysricky
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13 Jahren  ago  

Hallo,

Dein Mann sollte morgen aber auf jeden Fall innerhalb von 3 Tagen direkt zum deutschen Arbeitsamt gehen, und sich arbeitssuchend melden und auf jeden fall die Kündigung mitnehmen.

Seid ihr euch sicher, dass die fristlose Kündigung rechtens ist? Normalerweise geht das nicht so einfach, und erst Recht nicht nach 9,5 Jahren in dem Betrieb. Würde mich evtl. bei der Gewerkschaft schlau machen!

Finanziell zahlt das deutsche AA den deutschen Satz, einfach bei google nach ALG 1 Rechnern suchen, und da das Brutto sowie Steuerklasse eingeben, dann seht ihr, was ihr in etwa bekommt.

Vlg

Mandysricky


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carenka
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13 Jahren  ago  

Hallo, auf jeden Fall noch mal Rechtmässigkeit von der Gewerkschaft prüfen lassen. Vor allem, weil man erst mal eine Sperrfrist von 3 Monaten beim ALG bekommt (da fristlose Kündigung).

C


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testate
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13 Jahren  ago  

Hallo vielen lieben Dank Euch allen. Dann soll er morgen gleich das erledigen


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testate
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13 Jahren  ago  

Welche Steuerklasse ist er dann in D? 3 Oder?


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Juergen1964
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13 Jahren  ago  

Bei Alleinverdiener ist es die Steuerklasse 3. Stellt Euch aber schon ein, daß Ihr zwischen 30- 40% weniger habt ( ganz zu schweigen wenn Ihr Kinder habt).


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testate
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13 Jahren  ago  

Oha.Ja Kinder sind da. Auch genug verpflichtungen!!! Da er ja ein Haufen voll Schulden hat....


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13 Jahren  ago  

Er muss auf jeden Fall auf die ADEM in Lux, da wird das deutsche Arbeitslosengeld unter Umständen auf 90 % des letzten Nettogehalts aus Lux aufgestockt.......und das 4 Jahre lang, erkundigt euch da....


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carenka
197 Messages

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13 Jahren  ago  

Hallo Seepferd,

wo steht das denn genau? Kennst Du die Bedingungen?

Danke, Carenka


Anonymous
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13 Jahren  ago  

@seepferd: das stimmt so leider nicht. Die von dir genannte Aufstockung ist das sog. Aide au Reemploi, das gilt aber nur bei einer Wiederbeschäftigung in Luxembourg und auch dann nur unter ganz bestimmten Umständen. Alles weitere auf www.guichet.lu.


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

Hallo Obiwan, stimmt, du hast Recht, ich hab grad nachgesehen..........also ist es so, dass er im Falle einer Beschäftigung, die nur mit dem Mindestlohn vergütet wird, eine Aufstockung bekommen kann, wenn er die besonderen Bedingungen erfüllt.


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007FRAUBRAUSE
84 Messages

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13 Jahren  ago  

Hi, man muss einen unbefr. Arbeitsvertrag bekommen, frueher galt auch ein minimum von 18 Monaten, eine neue Regel lautet auch das man den Arbeitgeber innerhalb von 4 Jahren nicht wechseln darf. Ansonsten verliert man den Anspruch auf die Aufstockung.