Hallo, mein Arbeitgeber hat mir zum 01.08.2014 fristgerecht gekündigt, ohne Abgangsentschädigung, allerdings mit einer verlängerten Kündigungsfrist von 2 Monaten, soweit alles korrekt. Wir gehen nicht im Guten auseinander! Meine Frage: Ich könnte zum 01.02.2014 bereits eine neue Stelle antreten, leider nicht mehr in Lux, sondern in Deutschland. Kann ich meinem jetzigen Arbeitgeber dann einfach zum 31.01.2014 fristlos kündigen? Danke für eure Hilfe!
11 Jahren ago
Rein rechtlich gesehen kannst du nicht fristlos kündigen. Wenn ihr aber sowieso nicht im Guten auseinander geht, ist dein Chef aber vielleicht froh, wenn du früher gehst. Dann könnt ihr einen Aufhebungsvertrag machen und die Kündigungsfrist im gegenseitigen Einverständnis verkürzen.