Hmm, aber ab 60 bekommt man doch nur die vorzeitige Altersrente und die ist doch reduziert. Der volle Wert wird doch erst ab 65 Jahre ausgezahlt, oder?
INFO FLASH
Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Nein, habe bisher keinerlei Hinweise darauf, dass das so wäre. Allerdings ergibt sich quasi "automatisch" eine "Rentenkürzung", da man nicht 40 Jahre eingezahlt hat, sondern die 40 Jahre nur über die nicht beitragsrelevanten Wartezeitjahre erreicht hat. Es können natürlich nur die tatsächlich geleisteten Einzahlungen bei der Berechnung der Rentenhöhe berücksichtigt werden.
Ansonsten habe ich die Ratschläge in die Tat umgesetzt und einen Termin am Rentenberatungstag ausgemacht. Zudem habe ich bei der deutschen Rentenversicherung angerufen, wobei die eine Kontenklärung bei mir nicht durchführen wollen, da ich nie in D gearbeitet habe. Auch bei der CNAP habe ich in Lux. angerufen, aber auch die machen keine Kontenklärung bevor man nicht 55 Jahre alt ist. Da waren die sehr deutlich.
Hmmm... also ich würde es nochmal bei der dt. Rentenversicherung mit der Kontenklärung versuchen. Ich selbst habe auch keine richtigen Beitragszeiten in D, aber wenigstens etwas Ausbildung und Zivildienst und dies konnte ich alles klären. Du musst etwas nachhaken und das "internationale Rentenkonto" (oder so ähnlich) ebenfalls klären lassen, seitdem erscheinen meine lux. Zeiten auf meinem dt. Rentenverlauf. Hast du wirklich nichts in D? Semesterjob, Bundeswehr?
Weiß zufällig jemand, ob die lux. Seite von den dt. Zeiten weiß, wenn man (in D) dieses internationale Rentenkonto hat klären lassen? Also wenn man auf dem dt. Rentenverlauf die lux. Zeiten sieht, wissen die Luxis dann auch von den dt. Zeiten (denn auf dem jährlichen Kontoauszug der lux. Rentenversicherung stehen die natürlich nicht drauf)?
Hallo,
ich habe mal eine Fragen zur weitergeführten Rentenversicherung. Wie genau sind die 3 Jahre zu Verstehen? Kann ich nach nur 13 Monaten in Luxemburg auch einen Antrag auf weitergeführte Rentenversicherung stellen?
Danke!
"Die weitergeführte Rentenversicherung soll die Versicherungslaufbahn und somit den Anspruch auf die Leistungen der Rentenversicherung aufrechterhalten und die im Rahmen der Rentenpflichtversicherung gezahlten Beiträge ergänzen.
Um in den Genuss der weitergeführten Rentenversicherung zu gelangen, muss der Betroffene den Nachweis einer 12-monatigen Pflichtversicherungszeit über einen Zeitraum von 3 Jahren vor dem Ende des Pflichtversichertenstatus erbringen. Dieser Bezugszeitraum wird in den Fällen ausgedehnt, in denen er mit gleichgestellten Zeiträumen (Erziehung der Kinder, persönliche Ausbildung usw.) sowie mit Zeiträumen, in denen der Zuschuss zum garantierten Mindesteinkommen bezogen wurde, zusammenfällt." Quelle: http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/travail-emploi/preretraite-retraite/assurance-pension/pension-volontaire/index.html
kurios, dann muss das ein Experte klären... bisher dachte ich, dass automatisch die Wohnsitz-Rentenversicherung zuständig sei für die Kontenklärung und den Rentenantrag (und Renten für Beitragszeiten > 12 Monate dann aus allen Ländern individuell eingehen), aber wenn im Wohnsitzland nie Beiträge gezahlt wurden, scheint es nicht so zu sein.
Dass L das macht, bezweifle ich etwas, die blocken ja eigentlich alles ab bis man 55 ist. Vielleicht kannst du einen Monat in D freiwillig einzahlen und dann muss D doch klären? (klingt bescheuert, ist aber eine halbwegs ernstgemeinte Idee)
Ja, vor 55 wird Lux. nichts tun. Was soll's. Dann muss ich eben bis dahin warten. Wenn eine Gesetzesänderung kommt betrifft es auch die bereits "geklärten Konten". Es wäre halt nur schon eine Formalie aus den Füssen.
Vielleicht zahlt man wirklich mal einen Monat ein. Mal sehen, was an dem Rententag rauskommt. Kann das Schreiben ja dann den Luxis vorlegen.
Interessanter Artikel zum Thema Nachhaltigkeit der Rentensysteme: