Hallo,
Grenzhopper:
gemäß Artikel L. 234-22 des Arbeitsgesetzbuches können Freiwillige über einen "congé spécial" verfügen. Es handelt sich dabei aber ausschliesslich um die luxemburgischen Rettungsdienste, der luxemburger Staat übernimmt in diesem Fall auch die Fortzahlung des Gehaltes des AN.
vollkommen richtig..
Grenzhopper:
Ob es jetzt Betriebe gibt die ihre GrenzgängerAN freistellen um in Deutschland für den THW etc an Schulungen teilzunehmen, würde mich eher wundern da der Ausfall ja von keinem übernommen werden würde.
hier kannst Du hoffen... aus Erfahrung kann ich sagen das es mit Hilfsorganisationen wie Feuerwehr / THW so sein wird, das Deinem Arbeitgeber deine Lohnkosten ersetzt werden. Dies ist darauf zurückzuführen das die oben genannten HiOrgs den Komunen ( Feuerwehr ) oder dem Bund ( THW ) unterstehen und somit die Aus und Fortbildung in Gesetzen geregelt ist.
Beim DRK ( restlichen Hilfsdienste ebenso..) ist die sache schon etwas anders... diese haben die Aufgabe einer Komune ( z.B durchführung RettD. ) übernommen. Somit Greifen die Gesetze zur Freistellung sicher nicht.
Ausnahme ist der Helfer der HiOrg der im Zivil und Katastrophenschutz tätig ist... hier gelten wiederrum die Gesetze ( für RLP z.B Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz )
ich würde erstmal:
- Vorgestzten der Firma fragen und gegebenfals Zeitraum abstecken
- Vorgesetzten der HiOrg Fragen ( Formulare zur Lohnfortzahlung usw... )
erst wenn alle Ihr Ok geben zum Lehrgang anmelden...
Ein Hinweis möchte ich an dieser Stelle aber dennoch los werden... Auch wenn das Gesetz die möglichkeit einräumt tut man gut daran nicht auf biegen und brechen die Freistellung beim Arbeitgeber durchzuboxen... Das ganze sollte im Hinblick auf beider Interessen Sachlich und Fachlich geklärt sein. Eines ist gewiss... in der Heutigen Zeit ist Ehrenamt sehr lobenswert - aber Deinen Lebensunterhalt bezahlen die Organisationen nicht 😉
Gruß Dirk