Hallo,
keine der Informationen im Internet konnte meine Frage zur vorübergehenden Invalidität beantworten.
Der Fall: Arbeitnehmer in Lux., Ehepartner ebenfalls in Lux. tätig, Krankschreibung seit 3 Monaten, Antrag auf Empfehlung des Arztes in D. und des Arbeitsmediziners der ASTF in Lux. eine 2jährige vorübergehende Invalidenrente zu stellen, was auch bei der CNAP getan wurde. Auf Nachfrage nach dem Bearbeitungsstand, wird nun Anfang Januar durch den Arbeitsmediziner der CNS entschieden, ob dem Antrag auf vorübergehender Invalidität stattgegeben wird, wobei einiges dafür spricht.
Folgende Fragen, auf die ich keine Antworten gefunden habe und wobei mir jemand vielleicht helfen kann. Bin auch für Teilantworten dankbar oder Hinweise wo ich mehr Infos als bei der CNAP, dem Forum oder dem Guichet finden kann: 1) Was passiert mit meiner aktuellen Arbeitsstelle? Bin ich mit Eintritt in die Invalidität automatisch gekündigt? Was geschieht nach Ablauf der vorübergehenden Invalidität, muss mich z.B. mein alter AG wieder einstellen? 2) Muss erst ein volles Jahr der Arbeitsunfähigkeit/Krankengeldzahlung verstrichen sein, bevor die Zahlung der Invalidenrente beginnt? 3) Bin ich während der Invalidenrentenzeit weiter in Lux. sozialversichert, d.h. dort z.B. krankenversichert? 4) Was geschieht mit der Alterspension? Werden die Beiträge während der Invalidität weiter bezahlt und kann ich nach Ablauf der 2 Jahre freiwillig einzahlen, da normalerweise dies innerhalb von 6 Monaten nach dem Verlust der Arbeitsstelle geschehen muss? 5) Werden die 2 Jahre als beitragspflichtige Jahre bei der Rente mit berücksichtigt?
Bin für jede Information dankbar.