Hallo, kann mir irgendjemand weiterhelfen. Habe folgendes Problem. Hatte 6 Monate Probezeit, die wegen Krankheit 1 Monat verlängert wurde und während der Krankheit bekam ich meine Kündigung. Bestandteil zum zustandekommen meines Arbeitsvertrages war, Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses sowie eine ärztliche Untersuche, da ich noch nie im Land Luxemburg gearbeitet habe. Beides habe ich nicht vorgelegt (zur ärztlichen Untersuchung hat mein Arbeitgeber mich nie angemeldet). War beschäftigt seit Februar d. J. und seit Anfang Juni erkrankt. Meine Frage, ist hier ein befristeter Arbeitsvertrag mit Probezeit oder ein unbefristeter Arbeitsvertrag, da die Bestandteile des Vertrages nicht erfüllt waren, zustande gekommen. Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
Also so ganz werde ich daraus nicht schlau, aber ich versuchs trotzdem mal: - du hast am 01.02. angefangen zu arbeiten mit einer Probezeit von 6 Monaten - deine Probezeit endet somit am 31.07. - deine Probezeit wurde um einen Monat verlängert wegen Krankheit (also bis zum 31.08.) - du wurdest im Juni gekündigt - ODER du wurdest im Juli gekündigt - ODER du wurdest im August gekündigt
1. Eine Probezeit kann nicht verlängert werden. Das eine Verlängerung wegen Krankheit möglich ist, ist mir nicht bekannt - aber hier lasse ich mich gerne korrigieren. 2. Wenn die Kündigung im Juni erfolgt ist, ist sie fristgerecht und damit gültig. 3. Wenn die Kündigung nach dem 6. Juli erfolgt ist, kam sie zu spät - gesetzt den Fall, das man die Probezeit nicht verlängern kann. Kündigungfrist in der Probezeit sind immer 4 Tage pro Monat Probezeit, also in deinem Fall 24 bzw. 28 Tage (wenn eine Verlängerung möglich ist). 4. Wenn die Kündigung im August erfolgt ist, ist sie zu spät - gesetzt den Fall, das man die Probezeit nicht verlängern kann.
ABER: langer Rede kurzer Sinn: eine fristgerechte Kündigung während der Probezeit hätte (bei erlaubter Verlängerung) eine Kündigungsfrist von 24 bzw. 28 Tagen nach sich gezogen, eine fristgerechte Kündigung des unbefristeten Arbeitesvertrages eine Kündigungsfrist von 30 Tagen. Macht 2 - 4 Tage Unterschied.
Was macht es also für einen Unterschied, ob der Vertrag befristet oder unbefristet war? Ok, 2 - 4 Tage Gehalt...... aber ansonsten irrelevant.
Oder habe ich etwas nicht verstanden?
Bei einem unbefristeten Vertrag, darf man während der Krankheit nicht gekündigt werden. Da die Bestandteile des Arbeitsvertrages (ärztliches Attest und polizeiliches Führungszeugnis nicht eingereicht nicht vorlagen) wollte ich wissen, ob der Arbeitsvertrag mit Probezeit überhaupt zustande kam oder ob es sich hier um einen unbefristeten Vertrag, so als ob überhaupt kein Vertrag verliegt, handelt.
Meiner Meinung nach ist nicht das Fehlen der von dir angesprochenen Unterlagen maßgeblich, sondern ausschliesslich der Zeitpunkt der Kündigung. Das Fehlen der ärztlichen Untersuchung z.B. ist eine Unterlassungsünde.... der Termin hierfür kann auch mal bis zu über einem Jahr dauern. Wenn also die Kündigung im Juni bzw. früh genug im Juli bzw. bei möglicher Verlängerung der Probezeit (die es meines Wissens nach nicht gibt) früh genug im August kam, ist die Kündigung auch während einer Krankheit rechtens, da in der Probezeit. Also: wann geanu wurdest du denn gekündigt?
Aber Bestandteil, dass der Arbeitsvertrag zu stande kommt, ist an die Bedingung geknüpft, dass diese Unterlagen vorliegen ... Ich wurde auch nie zur ärztlichen Untersuchung angemeldet ... Suche morgen die Unterlagen raus und gebe genau Info, wann ich die Kündigung erhalten habe. Danke, dass du mir geantwortet hast. VG
Also eine Probezeit kann weder einseitig noch einvernehmlich erneuert oder verlängert werden. Allerdings gibt es eine gesetzliche Verlängerung, die wie folgt lautet:
Zitat: Im Falle einer Suspendierung des Vollzuges des Arbeitsvertrages während der Probezeit (z. B. im Falle von Krankheit) ausgesetz werden, wird die Probezeit um die Zeit der Suspendierung verlängert. Die Verlängerung darf in keinem Fall einen Monat überschreiten.
Das bedeutet für Dich, die Verlängerung der Probezeit ist Rechtens und damit auch die Kündigung. Da es sich um eine Kündigung während der Probezeit handelt sind die Gründe dafür irrelevant.
Trier64, Danke für die Aufklärung bzgl. der Verlängerung der Probezeit wegen Krankheit. War mir bisher nicht so bewußt.
ABER: es bleibt die Frage des Termins der Kündigung. Wenn die Probezeit im Falle von Krankheit um 1 Monat verlängert wurde, beträgt die Kündigungsfrist 28 Tage (7 Monate mal 4 Tage). D.h., die Kündigung muss bis spätestens 3. August ausgesprochen worden sein, ansonsten ist sie wegen Überschreitung der Kündigungsfrist haltlos. Denn die Kündigung in der Probezeit muß so rechtzeitig erfolgen, daß das Ende der Kündigungsfrist noch in der Probezeit liegt!