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Forum / Arbeitswelt

Frage zur Kündigungsentschädigung  

Anonymous
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8 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage zur Kündigungsentschädigung, ob diese dem Arbeitnehmer in Fall der Fälle auch zusteht, wenn das Unternehmen die Zelte hier in Lux abschlägt oder reduziert, aber dem AN anbietet, an Standorten in Deutschland weiter zuarbeiten?

Viele Grüße


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Vera79
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8 Jahren  ago  

"Ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer aus einem anderen Grund als wegen einer schwerwiegenden Verfehlung entlässt, muss ihm eine bestimmte Kündigungsfrist sowie, im Falle einer Betriebszugehörigkeit von 5 oder mehr Dienstjahren, eine Abfindung gewähren.

Zählt ein Unternehmen mehr als 150 Arbeitnehmer, muss der Kündigung ein Vorgespräch mit dem betroffenen Arbeitnehmer vorangehen.

Zählt ein Unternehmen mindestens 15 Arbeitnehmer, muss zudem der Konjunkturausschuss (Comité de conjoncture) über jede aus nicht personenbedingten Gründen vorgenommene Entlassung informiert werden."

Mehr dazu, u.A. die korrekte Verrechnungstabelle, ist hier:

http://www.guichet.public.lu/entreprises/de/ressources-humaines/fin-relation-travail/licenciement-resiliation/licencier-preavis/index.html


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Dariolebopay
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8 Jahren  ago  

melde dich bei der www.CSL.lu


Anonymous
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8 Jahren  ago  

Hallo Vera,

also bist du der gleichen Ansicht, dass hier eine Entschädigung fällig wird, da im Grunde ja der luxembourgische Arbeitsvertrag nicht fortgeführt werden kann und man das Sozialsystem von Luxembourg verlässt. Sehe ich das Richtig?

Viele Grüße


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abc123
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8 Jahren  ago  

@nachtfalke: die Frage ist natürlich, stellst Du die Forderung auf Entschädigung, bleibt dann das Angebot zur Weiterbeschäftigung in Deutschland bestehen. Ich fürchte mal nicht.


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Vera79
1760 Messages

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8 Jahren  ago  

@ Nachtfalke: Ich bin AG und lt. UEL ist die Entschädigung fällig. Egal ob das Sozialsystem verlassen wird oder nicht. Gruss, Vera