"Ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer aus einem anderen Grund als wegen einer schwerwiegenden Verfehlung entlässt, muss ihm eine bestimmte Kündigungsfrist sowie, im Falle einer Betriebszugehörigkeit von 5 oder mehr Dienstjahren, eine Abfindung gewähren.
Zählt ein Unternehmen mehr als 150 Arbeitnehmer, muss der Kündigung ein Vorgespräch mit dem betroffenen Arbeitnehmer vorangehen.
Zählt ein Unternehmen mindestens 15 Arbeitnehmer, muss zudem der Konjunkturausschuss (Comité de conjoncture) über jede aus nicht personenbedingten Gründen vorgenommene Entlassung informiert werden."
Mehr dazu, u.A. die korrekte Verrechnungstabelle, ist hier:
http://www.guichet.public.lu/entreprises/de/ressources-humaines/fin-relation-travail/licenciement-resiliation/licencier-preavis/index.html