Hallo, ich habe eine Frage: wird Ende Dez mit dem Dezembergehalt ein 13. Gehalt als Weihnachtsgratifikation gezahlt, welche Auswirkung hätte eine Kündigung des Arbeitsvertrages durch den AN zum 01.01., 01.02. bzw. 01.03. des Folgejahres bzgl. möglicher Rückerstattung an den AG bzw. Nichtzahlung des AG? In Deutschland muss sich der Arbeitsvertrag bei Auszahlung in einem ungekündigten Verhältnis befinden. Bei einer späteren Kündigung (zB zum 01.03.) wird dieses zurückgefordert, was allerdings vor Gericht wohl oft schon zu Gunsten des AN entschieden wurde. Hat hier Jemand Erfahrungswerte bzw. einen Tipp, wo sich das nachlesen lässt? Vielen Dank!
Das lässt sich am Besten wohl in Deinem Arbeitsvertrag nachlesen. Wenn da drin steht, dass Du Anrecht auf ein 13. Gehalt hast, dann muss es Dir ausgezahlt werden, auch wenn Du ab 1.1. dort nicht mehr arbeitest. Wenn das 13. Gehalt nicht im Vertrag steht, es Dir aber vorher schon 2 Mal ausbezahlt wurde, dann hast Du - glaube ich - auch Anrecht darauf. In allen anderen Fällen rechne besser nicht damit. Genauere Auskünfte gibt Dir sicher die Gewerkschaft oder der Betriebsrat.
Vielen Dank für den Tipp mit der Gewerkschaft, auf der www.aleba.lu ist der Kollektivvertrag hinterlegt. Im Artikel 16 ist das 13. Gehalt festgelegt und wenn ich das richtig übersetze, wird die Höhe des Anspruches anhand der geleisteten Arbeitsmonate des Jahres berechnet. Da nichts anderes in meinem Arbeitsvertrag hinterlegt ist, sollte das gelten.