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Forum / Arbeitswelt

Frage zum 13. Gehalt und Kündigung  

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15 Jahren  ago  

Hallo, ich habe eine Frage: wird Ende Dez mit dem Dezembergehalt ein 13. Gehalt als Weihnachtsgratifikation gezahlt, welche Auswirkung hätte eine Kündigung des Arbeitsvertrages durch den AN zum 01.01., 01.02. bzw. 01.03. des Folgejahres bzgl. möglicher Rückerstattung an den AG bzw. Nichtzahlung des AG? In Deutschland muss sich der Arbeitsvertrag bei Auszahlung in einem ungekündigten Verhältnis befinden. Bei einer späteren Kündigung (zB zum 01.03.) wird dieses zurückgefordert, was allerdings vor Gericht wohl oft schon zu Gunsten des AN entschieden wurde. Hat hier Jemand Erfahrungswerte bzw. einen Tipp, wo sich das nachlesen lässt? Vielen Dank!


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franz2
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15 Jahren  ago  

Das lässt sich am Besten wohl in Deinem Arbeitsvertrag nachlesen. Wenn da drin steht, dass Du Anrecht auf ein 13. Gehalt hast, dann muss es Dir ausgezahlt werden, auch wenn Du ab 1.1. dort nicht mehr arbeitest. Wenn das 13. Gehalt nicht im Vertrag steht, es Dir aber vorher schon 2 Mal ausbezahlt wurde, dann hast Du - glaube ich - auch Anrecht darauf. In allen anderen Fällen rechne besser nicht damit. Genauere Auskünfte gibt Dir sicher die Gewerkschaft oder der Betriebsrat.


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15 Jahren  ago  

Vielen Dank für den Tipp mit der Gewerkschaft, auf der www.aleba.lu ist der Kollektivvertrag hinterlegt. Im Artikel 16 ist das 13. Gehalt festgelegt und wenn ich das richtig übersetze, wird die Höhe des Anspruches anhand der geleisteten Arbeitsmonate des Jahres berechnet. Da nichts anderes in meinem Arbeitsvertrag hinterlegt ist, sollte das gelten.


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franz2
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15 Jahren  ago  

Musst nur sicher sein, dass Deine Firma auch unter diesem Kollektivvertrag funktioniert - das ist in Luxemburg nicht unbedingt der Fall - kommt auf die Branche an.


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oernie
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15 Jahren  ago  

werfe nicht 13. Gehalt und Gratifikatioun durcheinander. Das 13. Gehalt steht im Vertrag, oder Kollekivvertrag und wird unabhängig ob Du gekündigt hast oder nicht ausbezahlt (1/12 pro gearbeitetem Monat), die Gratifikation ist eine freiwillige Zahlung des AG.