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Forum / Arbeitswelt

Frage zu Rentenbeginn  

Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Guten Morgen ich habe mal eine Frage zum leidigen Thema Rentenbeginn: Also folgender Sachverhalt: Meine Schwester arbeitet seit 35 Jahren in Deutschland, ist jetzt Mitte 50, bekam jetzt leider Gottes zum Jahresende die Kündigung, da die Firma Konkurs angemeldet hat. Jetzt unsere Frage: Wenn sie einen Job in Lux. finden sollte, was in dem Alter ja leider Gottes auch nicht so leicht ist, könnte sie dann rein theoretisch auch wenn sie die 480 Monate voll hat, seitens Lux. schon die Rente beantragen? Dass sie die in Deutschland dann erst bekommt, wenn sie dort das reguläre Alter erreicht hat, ist klar. Aber wie verhält sich das in Lux. Also ich sage mal grob: 35 Jahre Deutschland plus 5 Jahre Lux. - würde das reichen, um in Lux. die Rente zu beantragen?

Bin für jede Info dankbar!


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info
3730 Messages

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10 Jahren  ago  

Man muss mindestens die Bedingungen für eine Frühverrentung erfüllen, schau auf guichet.lu da ist das Renteneintrittsalter erklärt.

Nur wird da aber nicht wirklich was bei rum kommen, bei 5 Jahren die rentenwirksam sind lass es mal 350 Euro Rente sein. Dann muss man ja die Zeit überbrücken bis die deutsche Rente kommt und das wären ja dann nochmals 5 Jahre. Da sollte man was gespart haben weil mit 350 Euro wird man nicht wirklich überleben können.


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Juergen1964
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10 Jahren  ago  

Hallo, die Rente wäre einachtel oder in Kommerzahl 0,125 von der Mindesrente. Also gar nicht so rosig.


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Nico05
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10 Jahren  ago  

Wieso ist die Rente einachtel von der Mindestrente? Wegen den 5 / 40 Beitragsjahren? Und was ist mit dem eigentlichen Rentenbeitrag? Das würde ja bedeuten, das jemand mit dem fünffachen Mindestlohn die gleiche Rente bekäme, wie jemand mit dem einfachen Mindestlohn?


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Gioarcchinho
33 Messages

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10 Jahren  ago  

wenn man 40 Jahre einen Mindestlohn aus Lux bezieht steht einem die volle Mindestrente zu. ein achtel Mindestrente wegen 5/40 Jahre, d.h. wenn du 5 Jahre in Lux arbeitest und den Mindestlohn beziehst , stehen dir 5/40 der Mindestrente zu... jemand der den fünffachen Mindestlohn bezieht, wird mit Sicherheit nicht die Mindestrente erhalten, er zahlt ja im Vergleich zum Mindestlohn auch mehr in die Rentenkasse ein ...


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Quertreiber
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10 Jahren  ago  

Jemand, der mehr als den Mindestlohn bezieht, bezahlt natürlich auch mehr in die Rentenkasse ein, da der Beitrag prozentual vom Bruttogehalt gerechnet wird.

Das geht dann hoch bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die ist irgendwo jenseits von 8.000€ Bruttoverdienst pro Monat, d.h. der Maximalbeitrag wären dann 8% von diesen 8.xxx€, und das jeweils für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und den Staat.

Vache glift

-QT


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Juergen1964
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10 Jahren  ago  

Also bei Mindesrente, sagen wir mal zu leichten Rechnen.

Netto € 2000,- wären es für 5 Jahre 5/40 oder 1/8 also € 250,- und das Sieht doch nicht gerade viel aus.


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Mupp
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10 Jahren  ago  

Auf jeden Fall ist die Rente im Wohnland zu beantragen ...


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Nico05
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10 Jahren  ago  

@Larssinho: Genau so kenne ich es auch. Von daher finde ich, ist die pauschale Aussage von Juergen1964 falsch, ohne den Rentenbeitrag zu berücksichtigen. Wenn ich über 5 Jahre den 8-fachen Mindestlohn habe, finde ich die Rente recht üppig.


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Juergen1964
833 Messages

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10 Jahren  ago  

Hallo @ info

hier die neusten Eckdaten von Jan. 2015

http://www.guichet.public.lu/citoyens/fr/actualites/2015/01/21-parametres-sociaux-2015/parametres-sociaux-2015.pdf