Hallo,
es geht um Funktionsgruppen im Bankenkollektivvertrag.
Ich bin seit 5 Jahren in einem Luxemburger Unternehmen und dort in Funktionsgruppe II eintarifiert, hatte jedoch mehrmals Gehaltserhöhungen aufgrund guter Leistung/Beförderung. Die Gruppe II ist jedoch unverändert geblieben, sprich dort bin ich immer noch.
Da ich aber mittlerweile Tätigkeiten ausübe, die nicht mehr in diese Gruppe gehören möchte ich bei meinem AG anfragen, ob er mich in Gruppe III oder IV einordnen kann. Ich erhoffe mir davon ein wenig mehr Netto.
Nun meine Frage: Resultiert aus einer neuen Gruppe auch automatisch mehr Nettogehalt, wenn in Gruppe II bereits Erhöhungen (aufgrund guter Leistung) stattgefunden haben? Oder schieße ich mir hier möglicherweise ins eigene Bein und habe hinterher weniger raus (zwar in der neuen Gruppe) als vorher?
Danke im Voraus.
Gruß Klaas