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Forum / Arbeitswelt

Frage wegen Kündigung im Krankheitsfall  

Anonymous
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13 Jahren  ago  

Guten Abend zusammen,

bin mir jetzt nicht sicher, ob ich hier im richtigen Thread bin, aber ich versuche es mal.

Also, ich hab vor 2 Wochen angefangen zu arbeiten und bin jetzt krankgeschrieben. Da ich noch in der Probezeit bin, habe ich schon etwas Angst um meinen Arbeitsplatz (es handelt sich um einen befristeten Vertrag).

Ab wann tritt der Kündigungsschutz in Kraft, also wielange muss ich in der Probzeit gearbeitet haben, um unter den Kündigungsschutz im Krankheitsfall zu fallen?

Habe jetzt viel im Netz darüber gelesen, aber es scheinen zwei Meinungen zu kursieren. Zum einen, dass dem Arbeitsnehmer nach 26 Wochen erst gekündigt werden kann und zum anderen, das der Arbeitgeber in der Probezeit bereits nach 4 Wochen kündigen darf. Kann mir jemand sagen, was jetzt wirklich stimmt.

Vielen Dank und liebe Grüße Aisha


Anonymous
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13 Jahren  ago  

Meines Wissens kann in der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Aber gebe das mal in der Suchfunktion ein, da wirst Du sicherlich ein paar Beiträge finden. Oder schaue auf guichet.lu, da sind auf viele hilfreiche Beiträge!


Anonymous
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13 Jahren  ago  

Also wenn ich das Arbeitsgesetz richtig lese, kann man keinem Mitarbeiter im Krankheitsfalle kündigen, auch nicht in der Probezeit. Die Probezeit wird nur durch die Krankheit verlängert (um die Dauer der Krankheit); natürlich kann der AG dann sofort nach Rückkehr des AN diesen kündigen (da ja die Probezeit noch andauert). Nach 26 Wochen Krankheit kann sowieso gekündigt werden. Und nach 52 Wochen schmeisst einen die Sozialversicherung raus.


Anonymous
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13 Jahren  ago  

Erst mal danke für die bisherigen Antworten! Auf guichet.lu gibt es leider keine brauchbaren Infos für mich. Es stellt sich mir in erster Linie die Frage, ob man vom ersten Arbeitstag an (Probezeit) den Kündigungsschutz während Krankheit hat oder ob eine bestimmte Betriebszugehörigkeit erforderlich ist?

Nochmals danke und liebe Grüße Aisha


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dirk74
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13 Jahren  ago  

Aisha : Es stellt sich mir in erster Linie die Frage, ob man vom ersten Arbeitstag an (Probezeit) den Kündigungsschutz während Krankheit hat oder ob eine bestimmte Betriebszugehörigkeit erforderlich ist? Aisha

Hallo,

Kündigungsschutz im Krankheitsfall heißt ja nur das Dir nicht wegen Krankheit gekündigt werden darf. Also die Krankheit an sich darf kein Kündigungsgrund sein. Dieses Schutz gilt generell. In der Probezeit darf von beiden seiten ( Arbeitgeber und Arbeitnehmer ) aus Fristlos und ohne besonderen Grund gekündigt werden. Die Zustellung einer Kündigung ist auch im Krankheitsfall rechtens da der Kündigungsgrund ein anderer ist.


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pendler111
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13 Jahren  ago  

dirk74, was genau meinst Du?

Fakt ist, Kündigungsschutz im Krankheitsfall heißt, wer krankgeschrieben ist, dem kann nicht gekündigt werden - aus welchem Grund auch immer!


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13 Jahren  ago  

Ich denke, dann wird der AG nicht als Kündigungsgrund die Krankheit angeben sondern einen anderen Grund, halt dass der AN nicht dem geforderten Profil entspricht oder was auch immer. Ob man damit durckommt, weiss ich allerdings nicht. Ich weiss wie gesagt auch nur, dass auch in der Probezeit ohne Angabe von Gründen jederzeit gekündigt werden kann!


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dirk74
23 Messages

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13 Jahren  ago  

pendler111: Fakt ist, Kündigungsschutz im Krankheitsfall heißt, wer krankgeschrieben ist, dem kann nicht gekündigt werden - aus welchem Grund auch immer!

Kündigungsschutz im Krankheitsfall heißt, die Krankheit darf NICHT die Begründung der Kündigung sein.Eine Kündigung aus anderen Gesichtspunkten darf auch im Krankheitsfalle ausgesprochen werden. Es ist nicht entscheiden wann gekündigt wird, sondern weshalb.


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13 Jahren  ago  

Das stimmt so nicht. Im Krankheitsfalle war weder die Kündigung ausgesprochen noch die Einladung zum Vorgespräch ausgestellt werden. So steht es im Arbeitsgesetz, und zwar hier: Art. L. 121-6. (3) L’employeur averti conformément au paragraphe (1) ou en possession du certificat médical visé au paragraphe (2) n’est pas autorisé, même pour motif grave, à notifier au salarié la résiliation de son contrat de travail, ou, le cas échéant, la convocation à l’entretien préalable visé à l’article L . 124-2 pour une période de vingt-six semaines au plus à partir du jour de la survenance de l’incapacité de travail .

Es darf also sogar aus triftigem Grund ("motif grave") während der Krankheit nicht gekündigt werden. Alles andere siehe meinen ersten Beitrag oben!


Anonymous
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13 Jahren  ago  

@Obiwan, leider reicht mein französich nicht aus, um den von Dir eingestellten Artikel zu übersetzen, bzw. zu verstehen. Und Du bist Dir ganz sicher, dass mein Arbeitgeber mir während der Krankheit nicht kündigen darf?

Aber das würde ja bedeuten, dass wenn ein Arbeitnehmer in der Probezeit krank wird, eventuell so schlimm, dass dieser ein halbes Jahr ausfällt, die Firma ihn nicht kündigen darf und weiterzahlen muss (ok, nach 6 Wochen zahlt die Caisse das Gehalt weiter)? Glaubst Du, dass sich das ein Betrieb gefallen lassen würde?

Kannst Du mir vielleicht auch sagen, ab wann der Kündigungsschutz in Kraft tritt? Ab dem ersten Arbeitstag oder mus ich bereits eine bestimmte Anzahl Tage gearbeitet haben?

Vielen Dank nochmala an alle!


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pendler111
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13 Jahren  ago  

Es wäre ja auch quatsch, wenn ein AG nur nicht aufgrund des Krankheitsgrundes entlassen darf.

Auch aus jedem anderen Grund kann im Krankheitsfall nicht entlassen werden.

Ich weiß allerdings nicht, ob dies auch in der Probezeit der Fall ist.

So oder so sollte man mit Sicherheit den Kontakt zum Arbeitgeber suchen. Will man den Job, muss man dies dem AG auch so vermitteln. Will man ihn nicht, will aber erstmal weiter Geld kassieren, wäre das sicher eine dumme Entscheidung in Bezug auf die weitere Karriere.


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carenka
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13 Jahren  ago  

Hallo,

es verhält sich so: 1. Solange Du im Krankenschein bist, kannst Du nicht gekündigt werden. 2. Wenn Du wieder arbeiten kommst - also nicht mehr im Krankensatnd bist, kann Dich der Arbeitgeber jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen (da Du noch in der Probezeit bist). Daher Tip von Pendler111 befolgen!

Bis dann, carenka


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carenka
196 Messages

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13 Jahren  ago  

Habe noch vergessen: das bezieht sich auf Krankenscheine, die kürzer als 26 wochen sind. Danach tritt in Kraft: Nach 26 Wochen Krankheit kann sowieso gekündigt werden. Und nach 52 Wochen schmeisst einen die Sozialversicherung raus.


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pendler111
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13 Jahren  ago  

So isses. Allerdings können die Krankenscheine natürlich auch kürzer sein, als 26 Wochen (solange wird eh niemand krank geschrieben). Sie müssen sich eben nur "nathlos" aneinander reihen.

Achtung (OFF TOPIC): Die Probezeit verlängert sich um die Zeit der Abwesenheit. Was viele nicht wissen: Die Probezeit verlängert sich eigentlich auch durch Urlaubstage. Eigentlich heißt es ja, das man in der Probezeit nicht in den Urlaub gehen kann - aber in der Praxis gewährt ein AG meist schon Urlaub, besonders, wenn die Probezeit 6 Monate dauert (was ja die Regel ist). Daher verschiebt sich - eigentlich - das Ende der Probezeit fast immer.

So oder so: man sollte das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen (als guter Mitarbeiter).