Guten Abend zusammen,
bin mir jetzt nicht sicher, ob ich hier im richtigen Thread bin, aber ich versuche es mal.
Also, ich hab vor 2 Wochen angefangen zu arbeiten und bin jetzt krankgeschrieben. Da ich noch in der Probezeit bin, habe ich schon etwas Angst um meinen Arbeitsplatz (es handelt sich um einen befristeten Vertrag).
Ab wann tritt der Kündigungsschutz in Kraft, also wielange muss ich in der Probzeit gearbeitet haben, um unter den Kündigungsschutz im Krankheitsfall zu fallen?
Habe jetzt viel im Netz darüber gelesen, aber es scheinen zwei Meinungen zu kursieren. Zum einen, dass dem Arbeitsnehmer nach 26 Wochen erst gekündigt werden kann und zum anderen, das der Arbeitgeber in der Probezeit bereits nach 4 Wochen kündigen darf. Kann mir jemand sagen, was jetzt wirklich stimmt.
Vielen Dank und liebe Grüße Aisha