logo site
icon recherche
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Arbeitswelt

Firmenwagen vs. Freibetrag für Fahrten Whg.-Arbeitstätte  

Profilbild von
revolting
81 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Wenn man ein Firmenfahrenzeug vom Arbeitgeber gestellt bekommt (private Beteiligung an den Kosten, dadurch fällt die 1,5% Regelung weg) gilt dann zusätzlich auch noch der Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Danke vorab.


Anonymous
Anonyme

Offline

15 Jahren  ago  

das würde mich nun auch mal interessieren.habe bei mir auch auf dem lohnzettel einen betrag von 214,50 € stehen,die als fahrkosten deklariert sind


Profilbild von
Saskia3
37 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

214,50 sind der Höchtfreibetrag der angegeben werden kann. Bezieht sich auf die Fahrtkosten zur Arbeit und ist KM -abhänging, je weiter desto mehr. Trier - Wasserbillig z Bsp sind 66,50. Da hier aber nicht zu Grunde gelegt wird, mit was man zur Arbeit kommt: Fahrrad ,Bahn ,Bus ,Auto sonder wie weit, gilt dieser Freibetrag meines Erachtens auch für den Firmenwagen mit und ohne 1,5% Regel.


Profilbild von
MeisterManny
3 Messages

Offline

15 Jahren  ago  

Wie wird denn zum Beispiel eine Leasingrate die monatlich vom Arbeitnehmer für einen "Firmenwagen" bezahlt wird bei der monatlichen Abrechnung berücksichtigt? Zählt dies als "Vorteil" nach dem Gehälterrechner auf dieser Seite?