Wenn man ein Firmenfahrenzeug vom Arbeitgeber gestellt bekommt (private Beteiligung an den Kosten, dadurch fällt die 1,5% Regelung weg) gilt dann zusätzlich auch noch der Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Danke vorab.