logo site
icon recherche
INFO FLASH
Der Diesel-Preis steigt
Forum / Arbeitswelt

Firma in Luxemburg, Arbeitsort in Deutschland  

Profilbild von
jayjay
3 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Hallo, meine Firma möchte nach Luxemburg ziehen, ich erhalte die Möglichkeit Home-Office zu betreiben, da ich, privat bedingt, nicht mit umziehen kann. Wieviele Tage im Jahr muss man allerdings in Luxemburg anwesend sein, ohne, dass man in Deutschland abgaben zahlen muss?

Viele Grüße jayjay


Profilbild von
SevenOfNine
20 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Hallo jayjay,

soviel ich weiß, musst du ab dem 20. Tag den du ausserhalb von Luxembourg arbeitstet deine Steuern anteilsmässig in Deutschland abführen ( z.B bei Montagearbeiten usw).... Du müsstest also alles in D versteuern (wenn du nur von Zuhause arbeitest)

Gruss


Profilbild von
Schaoten
477 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

https://finanzamt-trier.fin-rlp.de/fileadmin/user_upload/Finanzaemter/FA%20Trier/fa_news/lu03.pdf

Ab dem 20. Arbeitstag in Deutschland erfolgt eine anteilsmässige Besteuerung....einfach mal einlesen oder andere Links im Internet durchforsten...

Je länger Du in Deutschland arbeitest, umso schlechter steuerlich für Dich...


Profilbild von
Fredde
361 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Viel wichtiger hier ist die Sozialversicherung wie Rente, Krankenkasse, etc.

Wenn du mehr als ca. 25% in DE arbeitest bist du in DE sozialversicherungspflichtig!

Für die Steuer gilt wie schon erwähnt die 19Tage Regel. Bis 19Tage in DE (oder besser ausserhalb LUX) Rest in LUX keine Versteuerung in DE darüber Anteilmässig gerechnet auf die Regelarbeitszeit die im Arbeitsvertrag festgelegt sind.


Profilbild von
info
3692 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Um Unklarheiten zu vermeiden, es geht um 20 Tage bei denen Arbeitszeit ausserhalb von Luxemburg angefallen ist.

Beispiel: Mitarbeiter hat an 20 Tagen im Steuerjahr für jeweils 1h Luxemburg verlassen. Damit müssen in Deutschland tatsächlich 20h versteuert werden.

Das klingt schlimm, ist es aber nicht. Bis ca 120 bis 140 Arbeitsstunden fährt man steuerlich idR sogar besser wenn man diese in D versteuert.

Und Fredde hat natürlich absolut Recht.

Hier der link: http://www.deutsche-im-ausland.org/sozialversicherung-im-ausland/krankenversicherung/beschaeftigte-im-ausland.html

Der relevante Auszug: "Ist ein Arbeitnehmer gewöhnlich in mehreren EU-Mitgliedstaaten für mehrere Arbeitgeber tätig, die ihren Sitz in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten haben (beispielsweise Saisonarbeitskräfte), unterliegt er insgesamt den Rechtsvorschriften seines Wohnstaats. Ist er nur für einen Arbeitgeber in mehreren EU-Mitgliedstaaten tätig (beispielsweise Fernfahrer oder Flugbegleiter), gilt dies gleichermaßen, wenn er im Wohnstaat einen wesentlichen Teil (mindestens 25 Prozent) seiner Arbeit leistet."

Um es kurz zu machen, in deinem Modell ist es unerheblich das die Fa in Lu sitzt, Steuer.- und Sozialversicherungspflichtig wirst du genau behandelt wie vor dem Umzug. Es gibt jedoch einen feinen Unterschied, die zusätzlichen Arbeitgeberanteile müssen von dir bezahlt werden.

Und da ist sicherlich noch ein wichtiger Hinweis vergessen worden: Da du mehr als 10% deines Einkommen NICHT in Luxemburg realisierst bist du von dem sg Gleichbehandlungsgrundsatz ausgeschlossen. Damit gibt es keine Teilnahme am Luxemburger System, zB der Kinderbonus usw gilt nicht für dich. Es wird dann für evtl anfallende AZ in Lu der Spitzensteuersatz von Lu fällig.


Profilbild von
jayjay
3 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Hallo Leute,

vielen dank für die Nachrichten. Die haben mir weiter geholfen.

Wie sieht es denn aber mit den Punkten: - Kindergeld - Schulgeld - Gesetzliche Rente aus?

Wird das nach dem deutschen oder Luxemburgischen Recht gehandhabt?


Profilbild von
Fredde
361 Messages

Offline

12 Jahren  ago  

Bei mehr als 25% der Arbeitszeit am Wohnort, also in deinem Falle in Deutschland geht die Sozialversicherungspflicht auf den Wohnortstaat über, also Deutschland. In deinem Falle (Homeoffice) und damit sicher mehr als 25% in Deutschland also Wohnstaat bist du in Deutschland Sozialversicherungspflichtig (also Rente, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung) und damit sollte das Kindergeld auch in Deutschland bleiben.

Das mit dem Homeoffice würde ich mir noch mal sehr genau überlegen oder es auf unter 25% in DE begrenzen!

Fredde