Um Unklarheiten zu vermeiden, es geht um 20 Tage bei denen Arbeitszeit ausserhalb von Luxemburg angefallen ist.
Beispiel:
Mitarbeiter hat an 20 Tagen im Steuerjahr für jeweils 1h Luxemburg verlassen. Damit müssen in Deutschland tatsächlich 20h versteuert werden.
Das klingt schlimm, ist es aber nicht. Bis ca 120 bis 140 Arbeitsstunden fährt man steuerlich idR sogar besser wenn man diese in D versteuert.
Und Fredde hat natürlich absolut Recht.
Hier der link:
http://www.deutsche-im-ausland.org/sozialversicherung-im-ausland/krankenversicherung/beschaeftigte-im-ausland.html
Der relevante Auszug:
"Ist ein Arbeitnehmer gewöhnlich in mehreren EU-Mitgliedstaaten für mehrere Arbeitgeber tätig, die ihren Sitz in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten haben (beispielsweise Saisonarbeitskräfte), unterliegt er insgesamt den Rechtsvorschriften seines Wohnstaats. Ist er nur für einen Arbeitgeber in mehreren EU-Mitgliedstaaten tätig (beispielsweise Fernfahrer oder Flugbegleiter), gilt dies gleichermaßen, wenn er im Wohnstaat einen wesentlichen Teil (mindestens 25 Prozent) seiner Arbeit leistet."
Um es kurz zu machen, in deinem Modell ist es unerheblich das die Fa in Lu sitzt, Steuer.- und Sozialversicherungspflichtig wirst du genau behandelt wie vor dem Umzug.
Es gibt jedoch einen feinen Unterschied, die zusätzlichen Arbeitgeberanteile müssen von dir bezahlt werden.
Und da ist sicherlich noch ein wichtiger Hinweis vergessen worden:
Da du mehr als 10% deines Einkommen NICHT in Luxemburg realisierst bist du von dem sg Gleichbehandlungsgrundsatz ausgeschlossen. Damit gibt es keine Teilnahme am Luxemburger System, zB der Kinderbonus usw gilt nicht für dich. Es wird dann für evtl anfallende AZ in Lu der Spitzensteuersatz von Lu fällig.